ERS-IT-News März 2003
- CEBIT
- Windows-Update entschlüsselt
- Neue technische Basis des Webauftritts der IDW-Gruppe
- BSI informiert über IT-Sicherheit
- Stromverbrauch von IuK-Geräten könnten
enorm steigen
- Dilemma: Surfen am Arbeitsplatz
- Handy-Abzocke per 0137-Nummer
- Studie: IT-Budgets in den nächsten Jahren
stabil
- Operatives Ergebnis um rund 23 Prozent gesteigert
- EU-Kommission schlägt Gründung einer
Organisation für Netzwerksicherheit vor
- Online-Blick aufs Rentenkonto
- Urteil: Online-Händler müssen nicht
immer zum angegebenen Preis verkaufen
1) CEBIT
In der Zeit vom 12. bis 19. März 2003 findet in Hannover die CEBIT
statt. Nähere Informationen über Aussteller, Veranstaltungen und
weitere interessante Aspekte rund um die IT-Branche sind dem nachfolgenden
Link zu entnehmen.
(Quelle: http://www.cebit.de/homepage_d)
nach
oben
2) Windows-Update entschlüsselt
Microsofts Windows-Update-Funktion gerät immer wieder in den Verdacht,
persönliche Daten von Anwendern nach Redmond zu senden. Gewissheit
gab es bislang nicht, da das Programm seine Daten verschlüsselt
überträgt. Dem Online-Magazin tecChannel.de
ist es nun gelungen, diese Daten auszulesen. Das Ergebnis: Die Menge
der Informationen ist umfangreicher, als zu diesem Zweck eigentlich
notwendig, meint Mike Hartmann, Ressortleiter Software & Netzwerk
bei tecChannel. Bedenklich seien auch die schon implementierten,
aber noch nicht genutzten Funktionen der Update-Komponente: Sie
könnte schon jetzt eine Liste der auf dem Rechner installierten
Software -- auch die anderer Hersteller als Microsoft -- anlegen.
Dass das Windows-Update Angaben wie die Product ID, den Product
Key, "Versionsnummern anderer Software, die von Windows Update aktualisiert
wird" sowie "Plug & Play-Kennungsnummern für Hardwaregeräte"
an Microsoft sendet, gibt der Betriebssystemhersteller in der Datenschutzrichtlinie
zum Windows-Update allerdings auch offen zu. Erstere dienen
seit dem Erscheinen des ersten Service Pack für Windows XP zum Beispiel
dazu sicherzustellen
, dass nur registrierte Benutzer mit einer legalen Kopie des Betriebssystems
an Patches herankommen.
Informationen, wie Administratoren diese Datenflut eindämmen oder
das automatische Windows-Update vollkommen stilllegen können, finden
sich in einem Microsoft-Whitepaper
(PDF). Der vermutlich praktikabelste Tipp dürfte darin bestehen,
zum Herunterladen von Patches nicht das automatische Update, sondern
den Update-Katalog
zu verwenden.
(Quelle: http://www.heise-online.de/newsticker/data/hos-25.02.03-000/)
nach
oben
3) Neue technische Basis des Webauftritts der
IDW-Gruppe
In den nächsten Tagen wird der Internet-Auftritt der gesamten IDW-Gruppe
http://www.idw-gruppe.de/
http://www.idw.de/
http://www.idw-verlag.de/
http://www.idwnet.de/
http://www.wpa-akademie.de/
auf eine neue technische Basis gestellt.
Es werden dadurch demnächst neue Serviceleistungen und ab sofort
das personalisierte Surfen auf unseren Seiten möglich. Sollten trotz
sorgfältiger Vorbereitung dennoch durch die Umstellung zeitweise
technische Probleme beim Anwählen der Domains der IDW-Gruppe auftreten
oder sollten Ihnen andere Unzulänglichkeiten auffallen, bitten wir
um Ihre Geduld und wären wir Ihnen für Hinweise verbunden. Vielen
Dank für Ihr Verständnis.
Wir hoffen, Ihnen ein komfortables und informatives Internetangebot
zu unterbreiten.
(Quelle: http://www.idw.de/idw/generator/id=334166.html)
nach
oben
4) BSI informiert über IT-Sicherheit
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
hat ein neues Angebot zum Thema IT-Sicherheit online gestellt, das
sich speziell an User mit wenig Computer- und Internet-Erfahrung
wendet. Ziel des neuen Portals bsi-fuer-buerger.de ist es, die Surfer
mit leicht verständlichen Texten und Illustrationen zum Thema Sicherheit
in Zusammenhang mit Computer- und Internetnutzung zu informieren
und für die möglichen Gefahren zu sensibilisieren. Neben allgemeiner
Aufklärung zur IT-Sicherheit bietet das Portal auch Informationen
zu speziellen Themen wie beispielsweise E-Government, Online-Banking
und Open Source Software. Darüber hinaus finden sich Expertentipps
zur Schließung von Sicherheitslücken, Anleitungen zur Datensicherung
sowie ausgewählte Programme zum kostenlosen Download. "Mit diesem
Internetauftritt möchten wir Informationen anbieten, mit denen gerade
der Computerlaie seine Sicherheit beim Surfen im Internet verbessern
kann", so BSI-Vizepräsident Michael Hange.
(Quelle: http://www.ihk-newsletter.de/aktuell/200301/31_003.html)
nach
oben
5) Stromverbrauch von IuK-Geräten könnte enorm
steigen
Fraunhofer-Institut veröffentlicht Studie
(04.03.) Wenn Hersteller und Nutzer nicht gegensteuern, werden die
Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik in Deutschland
im Jahr 2010 rund 55 Milliarden Kilowattstunden Strom verbrauchen,
45 Prozent mehr als 2001.
Dies ermittelte das Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung
im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
in einer aktuellen Studie zum Energiebedarf von Informations- und
Kommunikationstechnik (IuK) in Deutschland.
Gründe für den enormen Zuwachs sind laut BMWA nicht nur die wachsende
Zahl und die intensivere Nutzung solcher Geräte in Haushalten und
Büros. Auch deren zunehmende Vernetzungsmöglichkeiten bedingen den
steigenden Strombedarf.
55 Milliarden Kilowatt machen knapp 11 Prozent des für 2010 absehbaren
Stromverbrauchs aus. Etwa sieben große Kraftwerke würden allein
dafür benötigt, Geräte wie Fernseher, Server, Audiogeräte, Netzanschlüsse
für Internet und andere digitale Dienste mit Energie zu versorgen.
Die Autoren der Studie schätzen, dass bis zu 20 Prozent gespart
werden könnten. Die Erhebung liefert auch interessante Ergebnisse
zum Stromverbrauch in den unterschiedlichen Betriebszuständen.
Mehr Einzelheiten und Infos zum Bezug der Studie finden Sie auf
der Website
des BMWA.
(Quelle: http://www.diht.de/inhalt/informationen/news/
meldungen/meldung002813.main.html)
nach
oben
6) Dilemma: Surfen am Arbeitsplatz
Über 90 Prozent aller vernetzten Arbeitnehmer in Deutschland surfen
und mailen privat im Büro. Fast die Hälfte davon verbringt damit
mehr als drei Stunden pro Woche. Zu diesem Ergebnis kommt der Bonner
Informationsdienst Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte, der mehrere
Studien zu dem Thema ausgewertet hat. In knapp jeder zweiten Firma
sei die private Nutzung des Internet erlaubt oder geduldet. Während
eine US-Studie
vorrechnet, dass Firmen in vielen Fällen profitieren, wenn sie die
private Internet-Nutzung zulassen, schätzt man in Deutschland, dass
den Firmen daraus ein Schaden von über 50 Milliarden Euro im Jahr
entstehe.
Grundsätzlich ist privates Surfen und Mailen ohne ausdrückliche
Genehmigung des Arbeitgebers im Büro verboten. Duldet er die private
Nutzung aber länger als ein halbes Jahr, komme dies einer Erlaubnis
gleich, so der Informationsdienst. Es gibt aber immer Grenzen: Wer
teure 0190-Dialer installiert oder gar Kinderpornografie lädt, muss
mit Abmahnung oder fristloser Kündigung rechnen.
Arbeitgeber, die private Internet-Nutzung erlauben, dürfen diese
nicht überwachen, da sie andernfalls gegen das Fernmeldegeheimnis
verstoßen, warnt der Bonner Dienst. Selbst wenn ein klares Verbot
gilt, dürfe nur in konkreten Verdachtsfällen kontrolliert werden.
(Quelle: http://www.heise-online.de/newsticker/data/ad-09.02.03-003/)
nach
oben
7) Handy-Abzocke per 0137-Nummer
Mit miesen Tricks kräftig Kohle machen - Handy-Nutzer werden immer
öfter Opfer skrupelloser Geschäftemacher. Die neueste Masche: der
0137-Lockanruf. Xonio erklärt, was dahinter steckt und wie Sie sich
davor schützen.
Mit den Handy-Usern können sie's ja machen. Nicht nur, dass die
Netzbetreiber und Service-Provider - ganz legal - für das mobile
Vergnügen kräftig zur Kasse bitten. Nein, zunehmend versuchen auch
windige Geschäftemacher, Handy-Besitzern das Geld aus der Tasche
zu ziehen. Dabei greifen die Telefon-Trickser zu immer mieseren
Methoden.
Nach der Abzocke per getarnter 0190er-Nummer und über Premium-SMS
steht bei den Betrügern derzeit der Rückruftrick mit dem 0137-Lockanruf
ganz hoch im Kurs.
Für zusätzliche Verunsicherung sorgt dabei in den letzten Tagen
die Verbreitung von kettenbrief-artigen E-Mails. Darin wird massiv
vor dem Trick und den "schrecklichen Folgen" gewarnt.
Wir sagen Ihnen, was es mit der neuesten Abzock-Masche auf sich
hat und wie Sie sich davor schützen. Außerdem erfahren Sie, warum
Sie die Warn-Mail nicht gar so ernst nehmen und auf deren Weiterversand
verzichten sollten.
(Quelle: http://www.xonio.com/features/feature_9840537.html)
nach
oben
8) Studie: IT-Budgets in den nächsten Jahren stabil
München (smk) – Die IT-Branche setzt auf eine Belebung
der Nachfrage. Nachdem die Budgets in den letzten Jahren insgesamt
geschrumpft sind, zeichnet sich jetzt eine Stabilisierung ab: Rund
dreiviertel der deutschen IT-Leiter erwarten für die kommenden zwei
Jahre konstante Ausgaben.
Jeweils fünf Prozent blicken entweder positiver oder negativer
in die Zukunft. Von der CeBIT im März erhoffen sich nur wenige deutliche
Zeichen der Marktbelebung. Dies ergab eine Umfrage bei 130 deutschen
IT-Leitern des Berater von Cap Gemini Ernst & Young.
Laut Heinz Brommundt von Cap Gemini Ernst & Young ist in den
befragten Unternehmen nur noch weniger wichtig, in Sachen Technologie
die Nase vorn zu haben. Vielmehr sind heute Projekte interessant,
die Effizienz steigern und mit geringen Investitionen viel erreichen.
Auf die Frage, an welcher Stelle die Firmen Ausgaben senken wollen,
wurde der Personalbereich von der Hälfte aller Befragten am häufigsten
genannt.
Firmen: 80 Prozent nutzen Standard-Software
Ein weiterer Trend ist der Drang nach Standard-Software: 80 Prozent
der IT-Leiter besonders großer Unternehmen setzen immer mehr Standard-Pakete
ein. Mehr als 70 Prozent der Befragten wären bereit, notfalls ihre
Geschäftsprozesse ganz oder teilweise an diese Lösung anzupassen.
Allerdings entwickeln 41 Prozent der Unternehmen eigene Lösungen
oder passen die Software von Fremdherstellers an ihre Bedürfnisse
an.
Info: http://www.de.cgey.com/ bzw. http://www.de.cgey.com/servlet/PB/menu/1005854/index.html
(Quelle: http://www.chip.de/news_stories/news_stories_9865648.html)
nach
oben
9) Operatives Ergebnis um rund 23 Prozent gesteigert
SAP: Geschäftsjahr 2002 gut gelaufen
Walldorf (rpo). Für SAP ist es im vergangenen Jahr gut gelaufen.
Um 23 Prozent konnte der drittgrößte Softwarehersteller der Welt
sein operatives Ergebnis steigern.
Es sei von 1,3 auf 1,6 Milliarden Euro gestiegen, teilte SAP am
Donnerstag in Walldorf mit. Ohne die Aufwendungen für aktienorientierte
Vergütungsprogramme sowie akquisitionsbedingte Aufwendungen legte
das operative Ergebnis um 15 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro zu.
Bei der Marge des operativen Gewinns ohne die Sonderaufwendungen
übertraf SAP die eigenen Erwartungen und die der Analysten. Sie
stieg um fast drei Prozentpunkte auf 22,7 Prozent. SAP hatte Anfang
Januar mitgeteilt, dass sie rund ein Prozent über dem Vorjahresergebnis
von 21 Prozent liegen würde. Beim Umsatz legte SAP erwartungsgemäß
ein Prozent auf 7,4 Milliarden Euro zu.
Für das laufende Jahr rechnet der Softwarekonzern mit einer um
etwa einen Prozentpunkt steigenden Gewinnmarge. Trotz des "nicht
vorhersehbaren politischen und wirtschaftlichen Umfelds" erwartet
SAP, dass die Umsätze "moderat" wachsen, die Kostensenkungsmaßnahmen
weiter greifen.
(Quelle: http://www.rp-online.de/news/multimedia/software/2003-0130/sap_ergebnis.html)
nach
oben
10) EU-Kommission schlägt Gründung einer Organisation
für Netzwerksicherheit vor
Die Europäische Kommission
will eine Organisation für Netzwerksicherheit gründen, um effektiver
gegen Internetkriminalität vorgehen zu können. Wie der für Unternehmen
und die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissar Erkki Liikanen
mitteilte, soll die European Network and Information Security Agency
Anfang 2004 im Rahmen der Initiative E-Europe ihre Arbeit aufnehmen.
Liikanen betonte, dass die Arbeit der Unternehmen in der EU durch
das Internet in den vergangenen Jahren viel effizienter, aber auch
viel angreifbarer geworden sei. 90 Prozent aller Firmen nutzten
inzwischen das weltweite Netz, die Mehrheit verfüge zudem über eine
eigene Homepage, und rund 40 Prozent aller EU-Bürger hätten einen
Internetanschluss. Diese Infrastruktur erhöhe zwangsläufig das Risiko
von Cyber-Angriffen. Die neue Sicherheits-Agentur solle die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit mit nationalen Einrichtungen und der Industrie verbessern.
Im Mittelpunkt werden dabei vor allem technische Fragen stehen.
Zudem werde die Behörde als Kompetenzzentrum dienen, das Mitgliedsstaaten
und EU-Einrichtungen in Fragen der IT-Sicherheit berät. Über den
Sitz der neuen Einrichtung muss der Ministerrat nach Angaben Liikanens
binnen sechs Monaten nach dem Kommissionsvorschlag entscheiden.
(Quelle: http://www.ihk-newsletter.de/aktuell/200302/10_001.html)
nach
oben
11) Online-Blick aufs Rentenkonto
Kunden der Landesversicherungsanstalt (LVA) können im Internet einen Blick auf ihr
Rentenkonto werfen. Ermöglicht wird dies durch ein Pilotprojekt
der Arbeiterrentenversicherung mit der Sparkasse. Das Angebot ermöglicht,
bequem von zu Hause aus den Stand des Rentenkontos abzufragen und
so mögliche Lücken zu entdecken oder die voraussichtliche Rente
als Hochrechnung zu ermitteln -- eine wichtige Grundlage für eine
zusätzliche private Altersvorsorge.
Der Zugang per digitaler Signaturkarte soll garantieren, dass nur
der Versicherte selbst Einblick in seine Daten erhält. Zu Beginn
des einjährigen Testlaufs ist der neue Online-Service noch auf die
Kunden der LVA Rheinprovinz und der Stadtsparkasse Düsseldorf beschränkt.
Wenn sich das Angebot bewährt, soll es bald ausgeweitet werden.
Den Online-Zugriff auf das Rentenkonto präsentiert die LVA Rheinprovinz
während der CeBIT in Hannover
vom 12. bis 19. März 2003 auf dem Stand des Deutschen Sparkassenverlages
(Halle 17, Stand A 36) sowie auf den Ständen der IBM (Halle 1 und
Halle 4).
(Quelle: http://www.heise-online.de/newsticker/data/tol-13.02.03-003/)
nach
oben
12) Urteil: Online-Händler müssen nicht immer
zum angegebenen Preis verkaufen
Internet-Shops müssen eine Ware nicht zum angegebenen Preis verkaufen,
wenn dieser aufgrund eines Softwarefehlers extrem niedrig ist und
erkennbar nicht im Verhältnis zum eigentlichen Wert des Produktes
steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt
(Aktenzeichen: 9 U 94/02) hervor. Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher
bei einem Online-Händler zwei Computer und einen Monitor, die -
aufgrund eines Fehlers in der Software zur Preisauszeichnung - mit
einem Preis von damals 72,15 Mark ausgezeichnet waren, bestellt.
Da der tatsächliche Preis der Geräte jedoch bei 7.215 Mark lag,
teilte der Händler dem Kunden diesen Preis mit, bevor er die Produkte
auslieferte. Der Kunde bestand allerdings darauf, die Waren zum
ursprünglich angegebenen Preis zu kaufen; als der Händler dies ablehnte,
reichte der Verbraucher Klage ein. Diese wurde mit der Begründung,
der Verbraucher hätte das Missverhältnis zwischen Preis und tatsächlichem
Wert der Ware erkennen müssen, abgewiesen.
(Quelle: http://www.ihk-newsletter.de/aktuell/200302/28_001.html)
nach
oben
|