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ERS-IT-News März 2003

  1. CEBIT
  2. Windows-Update entschlüsselt
  3. Neue technische Basis des Webauftritts der IDW-Gruppe
  4. BSI informiert über IT-Sicherheit
  5. Stromverbrauch von IuK-Geräten könnten enorm steigen
  6. Dilemma: Surfen am Arbeitsplatz
  7. Handy-Abzocke per 0137-Nummer
  8. Studie: IT-Budgets in den nächsten Jahren stabil
  9. Operatives Ergebnis um rund 23 Prozent gesteigert
  10. EU-Kommission schlägt Gründung einer Organisation für Netzwerksicherheit vor
  11. Online-Blick aufs Rentenkonto
  12. Urteil: Online-Händler müssen nicht immer zum angegebenen Preis verkaufen

1) CEBIT

In der Zeit vom 12. bis 19. März 2003 findet in Hannover die CEBIT statt. Nähere Informationen über Aussteller, Veranstaltungen und weitere interessante Aspekte rund um die IT-Branche sind dem nachfolgenden Link zu entnehmen.

(Quelle: http://www.cebit.de/homepage_d)

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2) Windows-Update entschlüsselt

Microsofts Windows-Update-Funktion gerät immer wieder in den Verdacht, persönliche Daten von Anwendern nach Redmond zu senden. Gewissheit gab es bislang nicht, da das Programm seine Daten verschlüsselt überträgt. Dem Online-Magazin tecChannel.de ist es nun gelungen, diese Daten auszulesen. Das Ergebnis: Die Menge der Informationen ist umfangreicher, als zu diesem Zweck eigentlich notwendig, meint Mike Hartmann, Ressortleiter Software & Netzwerk bei tecChannel. Bedenklich seien auch die schon implementierten, aber noch nicht genutzten Funktionen der Update-Komponente: Sie könnte schon jetzt eine Liste der auf dem Rechner installierten Software -- auch die anderer Hersteller als Microsoft -- anlegen.
Dass das Windows-Update Angaben wie die Product ID, den Product Key, "Versionsnummern anderer Software, die von Windows Update aktualisiert wird" sowie "Plug & Play-Kennungsnummern für Hardwaregeräte" an Microsoft sendet, gibt der Betriebssystemhersteller in der Datenschutzrichtlinie zum Windows-Update allerdings auch offen zu. Erstere dienen seit dem Erscheinen des ersten Service Pack für Windows XP zum Beispiel dazu sicherzustellen , dass nur registrierte Benutzer mit einer legalen Kopie des Betriebssystems an Patches herankommen.
Informationen, wie Administratoren diese Datenflut eindämmen oder das automatische Windows-Update vollkommen stilllegen können, finden sich in einem Microsoft-Whitepaper (PDF). Der vermutlich praktikabelste Tipp dürfte darin bestehen, zum Herunterladen von Patches nicht das automatische Update, sondern den Update-Katalog zu verwenden.

(Quelle: http://www.heise-online.de/newsticker/data/hos-25.02.03-000/)

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3) Neue technische Basis des Webauftritts der IDW-Gruppe

In den nächsten Tagen wird der Internet-Auftritt der gesamten IDW-Gruppe
http://www.idw-gruppe.de/
http://www.idw.de/
http://www.idw-verlag.de/
http://www.idwnet.de/
http://www.wpa-akademie.de/
auf eine neue technische Basis gestellt.
Es werden dadurch demnächst neue Serviceleistungen und ab sofort das personalisierte Surfen auf unseren Seiten möglich. Sollten trotz sorgfältiger Vorbereitung dennoch durch die Umstellung zeitweise technische Probleme beim Anwählen der Domains der IDW-Gruppe auftreten oder sollten Ihnen andere Unzulänglichkeiten auffallen, bitten wir um Ihre Geduld und wären wir Ihnen für Hinweise verbunden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir hoffen, Ihnen ein komfortables und informatives Internetangebot zu unterbreiten.

(Quelle: http://www.idw.de/idw/generator/id=334166.html)

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4) BSI informiert über IT-Sicherheit

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein neues Angebot zum Thema IT-Sicherheit online gestellt, das sich speziell an User mit wenig Computer- und Internet-Erfahrung wendet. Ziel des neuen Portals bsi-fuer-buerger.de ist es, die Surfer mit leicht verständlichen Texten und Illustrationen zum Thema Sicherheit in Zusammenhang mit Computer- und Internetnutzung zu informieren und für die möglichen Gefahren zu sensibilisieren. Neben allgemeiner Aufklärung zur IT-Sicherheit bietet das Portal auch Informationen zu speziellen Themen wie beispielsweise E-Government, Online-Banking und Open Source Software. Darüber hinaus finden sich Expertentipps zur Schließung von Sicherheitslücken, Anleitungen zur Datensicherung sowie ausgewählte Programme zum kostenlosen Download. "Mit diesem Internetauftritt möchten wir Informationen anbieten, mit denen gerade der Computerlaie seine Sicherheit beim Surfen im Internet verbessern kann", so BSI-Vizepräsident Michael Hange.

(Quelle: http://www.ihk-newsletter.de/aktuell/200301/31_003.html)

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5) Stromverbrauch von IuK-Geräten könnte enorm steigen

Fraunhofer-Institut veröffentlicht Studie
(04.03.) Wenn Hersteller und Nutzer nicht gegensteuern, werden die Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik in Deutschland im Jahr 2010 rund 55 Milliarden Kilowattstunden Strom verbrauchen, 45 Prozent mehr als 2001.
Dies ermittelte das Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in einer aktuellen Studie zum Energiebedarf von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) in Deutschland.
Gründe für den enormen Zuwachs sind laut BMWA nicht nur die wachsende Zahl und die intensivere Nutzung solcher Geräte in Haushalten und Büros. Auch deren zunehmende Vernetzungsmöglichkeiten bedingen den steigenden Strombedarf.
55 Milliarden Kilowatt machen knapp 11 Prozent des für 2010 absehbaren Stromverbrauchs aus. Etwa sieben große Kraftwerke würden allein dafür benötigt, Geräte wie Fernseher, Server, Audiogeräte, Netzanschlüsse für Internet und andere digitale Dienste mit Energie zu versorgen.
Die Autoren der Studie schätzen, dass bis zu 20 Prozent gespart werden könnten. Die Erhebung liefert auch interessante Ergebnisse zum Stromverbrauch in den unterschiedlichen Betriebszuständen.
Mehr Einzelheiten und Infos zum Bezug der Studie finden Sie auf der Website des BMWA.

(Quelle: http://www.diht.de/inhalt/informationen/news/
meldungen/meldung002813.main.html
)

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6) Dilemma: Surfen am Arbeitsplatz

Über 90 Prozent aller vernetzten Arbeitnehmer in Deutschland surfen und mailen privat im Büro. Fast die Hälfte davon verbringt damit mehr als drei Stunden pro Woche. Zu diesem Ergebnis kommt der Bonner Informationsdienst Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte, der mehrere Studien zu dem Thema ausgewertet hat. In knapp jeder zweiten Firma sei die private Nutzung des Internet erlaubt oder geduldet. Während eine US-Studie vorrechnet, dass Firmen in vielen Fällen profitieren, wenn sie die private Internet-Nutzung zulassen, schätzt man in Deutschland, dass den Firmen daraus ein Schaden von über 50 Milliarden Euro im Jahr entstehe.
Grundsätzlich ist privates Surfen und Mailen ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers im Büro verboten. Duldet er die private Nutzung aber länger als ein halbes Jahr, komme dies einer Erlaubnis gleich, so der Informationsdienst. Es gibt aber immer Grenzen: Wer teure 0190-Dialer installiert oder gar Kinderpornografie lädt, muss mit Abmahnung oder fristloser Kündigung rechnen.
Arbeitgeber, die private Internet-Nutzung erlauben, dürfen diese nicht überwachen, da sie andernfalls gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen, warnt der Bonner Dienst. Selbst wenn ein klares Verbot gilt, dürfe nur in konkreten Verdachtsfällen kontrolliert werden.

(Quelle: http://www.heise-online.de/newsticker/data/ad-09.02.03-003/)

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7) Handy-Abzocke per 0137-Nummer

Mit miesen Tricks kräftig Kohle machen - Handy-Nutzer werden immer öfter Opfer skrupelloser Geschäftemacher. Die neueste Masche: der 0137-Lockanruf. Xonio erklärt, was dahinter steckt und wie Sie sich davor schützen.

Mit den Handy-Usern können sie's ja machen. Nicht nur, dass die Netzbetreiber und Service-Provider - ganz legal - für das mobile Vergnügen kräftig zur Kasse bitten. Nein, zunehmend versuchen auch windige Geschäftemacher, Handy-Besitzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dabei greifen die Telefon-Trickser zu immer mieseren Methoden.

Nach der Abzocke per getarnter 0190er-Nummer und über Premium-SMS steht bei den Betrügern derzeit der Rückruftrick mit dem 0137-Lockanruf ganz hoch im Kurs.

Für zusätzliche Verunsicherung sorgt dabei in den letzten Tagen die Verbreitung von kettenbrief-artigen E-Mails. Darin wird massiv vor dem Trick und den "schrecklichen Folgen" gewarnt.

Wir sagen Ihnen, was es mit der neuesten Abzock-Masche auf sich hat und wie Sie sich davor schützen. Außerdem erfahren Sie, warum Sie die Warn-Mail nicht gar so ernst nehmen und auf deren Weiterversand verzichten sollten.

(Quelle: http://www.xonio.com/features/feature_9840537.html)

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8) Studie: IT-Budgets in den nächsten Jahren stabil

München (smk) – Die IT-Branche setzt auf eine Belebung der Nachfrage. Nachdem die Budgets in den letzten Jahren insgesamt geschrumpft sind, zeichnet sich jetzt eine Stabilisierung ab: Rund dreiviertel der deutschen IT-Leiter erwarten für die kommenden zwei Jahre konstante Ausgaben.

Jeweils fünf Prozent blicken entweder positiver oder negativer in die Zukunft. Von der CeBIT im März erhoffen sich nur wenige deutliche Zeichen der Marktbelebung. Dies ergab eine Umfrage bei 130 deutschen IT-Leitern des Berater von Cap Gemini Ernst & Young.

Laut Heinz Brommundt von Cap Gemini Ernst & Young ist in den befragten Unternehmen nur noch weniger wichtig, in Sachen Technologie die Nase vorn zu haben. Vielmehr sind heute Projekte interessant, die Effizienz steigern und mit geringen Investitionen viel erreichen. Auf die Frage, an welcher Stelle die Firmen Ausgaben senken wollen, wurde der Personalbereich von der Hälfte aller Befragten am häufigsten genannt.

Firmen: 80 Prozent nutzen Standard-Software
Ein weiterer Trend ist der Drang nach Standard-Software: 80 Prozent der IT-Leiter besonders großer Unternehmen setzen immer mehr Standard-Pakete ein. Mehr als 70 Prozent der Befragten wären bereit, notfalls ihre Geschäftsprozesse ganz oder teilweise an diese Lösung anzupassen. Allerdings entwickeln 41 Prozent der Unternehmen eigene Lösungen oder passen die Software von Fremdherstellers an ihre Bedürfnisse an.

Info: http://www.de.cgey.com/ bzw. http://www.de.cgey.com/servlet/PB/menu/1005854/index.html

(Quelle: http://www.chip.de/news_stories/news_stories_9865648.html)

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9) Operatives Ergebnis um rund 23 Prozent gesteigert

SAP: Geschäftsjahr 2002 gut gelaufen

Walldorf (rpo). Für SAP ist es im vergangenen Jahr gut gelaufen. Um 23 Prozent konnte der drittgrößte Softwarehersteller der Welt sein operatives Ergebnis steigern.
Es sei von 1,3 auf 1,6 Milliarden Euro gestiegen, teilte SAP am Donnerstag in Walldorf mit. Ohne die Aufwendungen für aktienorientierte Vergütungsprogramme sowie akquisitionsbedingte Aufwendungen legte das operative Ergebnis um 15 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro zu.

Bei der Marge des operativen Gewinns ohne die Sonderaufwendungen übertraf SAP die eigenen Erwartungen und die der Analysten. Sie stieg um fast drei Prozentpunkte auf 22,7 Prozent. SAP hatte Anfang Januar mitgeteilt, dass sie rund ein Prozent über dem Vorjahresergebnis von 21 Prozent liegen würde. Beim Umsatz legte SAP erwartungsgemäß ein Prozent auf 7,4 Milliarden Euro zu.

Für das laufende Jahr rechnet der Softwarekonzern mit einer um etwa einen Prozentpunkt steigenden Gewinnmarge. Trotz des "nicht vorhersehbaren politischen und wirtschaftlichen Umfelds" erwartet SAP, dass die Umsätze "moderat" wachsen, die Kostensenkungsmaßnahmen weiter greifen.

(Quelle: http://www.rp-online.de/news/multimedia/software/2003-0130/sap_ergebnis.html)

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10) EU-Kommission schlägt Gründung einer Organisation für Netzwerksicherheit vor

Die Europäische Kommission will eine Organisation für Netzwerksicherheit gründen, um effektiver gegen Internetkriminalität vorgehen zu können. Wie der für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissar Erkki Liikanen mitteilte, soll die European Network and Information Security Agency Anfang 2004 im Rahmen der Initiative E-Europe ihre Arbeit aufnehmen. Liikanen betonte, dass die Arbeit der Unternehmen in der EU durch das Internet in den vergangenen Jahren viel effizienter, aber auch viel angreifbarer geworden sei. 90 Prozent aller Firmen nutzten inzwischen das weltweite Netz, die Mehrheit verfüge zudem über eine eigene Homepage, und rund 40 Prozent aller EU-Bürger hätten einen Internetanschluss. Diese Infrastruktur erhöhe zwangsläufig das Risiko von Cyber-Angriffen. Die neue Sicherheits-Agentur solle die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit nationalen Einrichtungen und der Industrie verbessern. Im Mittelpunkt werden dabei vor allem technische Fragen stehen. Zudem werde die Behörde als Kompetenzzentrum dienen, das Mitgliedsstaaten und EU-Einrichtungen in Fragen der IT-Sicherheit berät. Über den Sitz der neuen Einrichtung muss der Ministerrat nach Angaben Liikanens binnen sechs Monaten nach dem Kommissionsvorschlag entscheiden.

(Quelle: http://www.ihk-newsletter.de/aktuell/200302/10_001.html)

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11) Online-Blick aufs Rentenkonto

Kunden der Landesversicherungsanstalt (LVA) können im Internet einen Blick auf ihr Rentenkonto werfen. Ermöglicht wird dies durch ein Pilotprojekt der Arbeiterrentenversicherung mit der Sparkasse. Das Angebot ermöglicht, bequem von zu Hause aus den Stand des Rentenkontos abzufragen und so mögliche Lücken zu entdecken oder die voraussichtliche Rente als Hochrechnung zu ermitteln -- eine wichtige Grundlage für eine zusätzliche private Altersvorsorge.
Der Zugang per digitaler Signaturkarte soll garantieren, dass nur der Versicherte selbst Einblick in seine Daten erhält. Zu Beginn des einjährigen Testlaufs ist der neue Online-Service noch auf die Kunden der LVA Rheinprovinz und der Stadtsparkasse Düsseldorf beschränkt. Wenn sich das Angebot bewährt, soll es bald ausgeweitet werden.
Den Online-Zugriff auf das Rentenkonto präsentiert die LVA Rheinprovinz während der CeBIT in Hannover vom 12. bis 19. März 2003 auf dem Stand des Deutschen Sparkassenverlages (Halle 17, Stand A 36) sowie auf den Ständen der IBM (Halle 1 und Halle 4).

(Quelle: http://www.heise-online.de/newsticker/data/tol-13.02.03-003/)

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12) Urteil: Online-Händler müssen nicht immer zum angegebenen Preis verkaufen

Internet-Shops müssen eine Ware nicht zum angegebenen Preis verkaufen, wenn dieser aufgrund eines Softwarefehlers extrem niedrig ist und erkennbar nicht im Verhältnis zum eigentlichen Wert des Produktes steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 9 U 94/02) hervor. Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher bei einem Online-Händler zwei Computer und einen Monitor, die - aufgrund eines Fehlers in der Software zur Preisauszeichnung - mit einem Preis von damals 72,15 Mark ausgezeichnet waren, bestellt. Da der tatsächliche Preis der Geräte jedoch bei 7.215 Mark lag, teilte der Händler dem Kunden diesen Preis mit, bevor er die Produkte auslieferte. Der Kunde bestand allerdings darauf, die Waren zum ursprünglich angegebenen Preis zu kaufen; als der Händler dies ablehnte, reichte der Verbraucher Klage ein. Diese wurde mit der Begründung, der Verbraucher hätte das Missverhältnis zwischen Preis und tatsächlichem Wert der Ware erkennen müssen, abgewiesen.

(Quelle: http://www.ihk-newsletter.de/aktuell/200302/28_001.html)

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