ERS-IT-News September 2004
-
Fachliches
1.1 Fragebogen der Finanzbehörden Niedersachsen zur GDPdU
1.2 Digitale Steuerprüfung: DIHK verlangt konkretere Anforderungen
1.3 Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2003
1.4 SAP® R/3 wird Beschreibungsstandardkonform
1.5 GoBS - Renovierungsbedarf?
1.6 COBIT and IT Governance Case Study: Allstate
1.7 Braucht Deutschland eine Bundessteuerverwaltung?
1.8 Rechnungseingang beim Unternehmer als Voraussetzung für den
Vorsteuerabzug
-
IT-Systeme und IT-Infrastruktur
2.1 Neue Einsteiger-Version des IBM TotalStorage NAS Gateway 500
2.2 Symantec und MessageLabs kämpfen gemeinsam gegen Spam
2.3 Kerberos hat stumpfe Zähne
2.4 McAfee integriert Intrusion Prevention in Virenschutz
2.5 IT-Sicherheit: Im Zweifelsfall haftet das Management
2.6 Dialer: Java-Applet bestätigt Einwahl ohne Nutzeraktion
-
Branchen-News
3.1 SAP-Chef: Nur drei IT-Schwergewichte werden überleben
3.2 Verdauungsprobleme im Enterprise-Bereich
3.3 Deutsche Unternehmen scheuen Outsourcing ins Ausland
3.4 Intel verbessert Centrino-Chipsatz
3.5 Gigabit-Adater zum Nachrüsten für Notebooks
3.6 Website überprüft Echtheit von E-Mails
-
Sonstiges
4.1 E-Passport der Amerikaner legt Daten auf den Präsentierteller
4.2 Microsoft-Sicherheitschef browst mit dem Firefox
4.3 Datenspionage mit "Phishing-Mails"
-
Betriebswirtschaftliche IT-Anwendungen
5.1 Übersicht
5.2 Jetzt Neu! Sage KHK Classic Line 3.3
5.3 ERP wie die Großen. Zum kleinen Preis.
5.4 SSA Global gibt Verfügbarkeit von SSA Financial Management
bekannt
5.5 VARIAL: Jährliche DEÜV-Qualitätskontrolle mit Erfolg bestanden -
Varial Personalwirtschaft wird erneut mit GKV-Zertifikat ausgezeichnet.
5.6 DCW: Neue Pflege-Verträge ab 2005 - Unbefristete Pflege für
DCW-Software
1 Fachliches
1.1 Fragebogen der Finanzbehörden Niedersachsen zur GDPdU
Das Finanzamt Niedersachsen hat erstmalig einen Fragebogen veröffentlicht, nach
dem die EDV-Systeme der Unternehmen bewertet werden, bzw. aus dem hervorgeht,
welche Informationen für die Finanzverwaltung von Interesse sind. Im Fragebogen
wird direkt auf einzelne Systeme wie Zeiterfassungs-, Archivierungs-,
elektronische Kassen- und Warenwirtschaftssysteme eingegangen und in welchen
Dateiformaten die Daten zur Verfügung stehen. Interessant ist außerdem, dass im
Punkt 3.1.1 die Dokumentation der Software (Handbücher, Programmierhinweise,
etc.) abgefragt wird, die damit explizit prüfungsrelevant wird.
(Quelle:
http://www.gdpdu-portal.com/Download/Dokumente/GDPdU%20Fragebogen%
20der%20Finanzbehoerden%20Niedersachsen%202004.pdf)
nach oben
1.2 Digitale Steuerprüfung: DIHK verlangt konkretere
Anforderungen
Seit Januar 2002 haben Steuerprüfer das Recht, bei Betriebsprüfungen neben der
herkömmlichen „Papierprüfung“ auch elektronisch vorzugehen. Im Rahmen der so
genannten digitalen Steuerprüfung können sie verschiedene Zugriffsrechte auf
steuerrelevante Daten in Anspruch nehmen. Allerdings sind die Kriterien für
steuerrelevante Daten in jedem Unternehmen anders. Der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die
Finanzverwaltung bislang keine allgemein gültigen Kriterien aufgestellt hat. Da
steuerrelevante Daten unter anderem beispielsweise in Bestellungen, Angeboten,
Auftragsbestätigungen, Strategiepapieren, Fahrtenschreibern sowie allen
Übertragungs- und Speicherformen wie E-Mail und Fax enthalten sein können,
stellt es nach Ansicht des DIHK einen für die Firmen unverhältnismäßig hohen
Aufwand dar, diese Daten herauszufiltern und von anderen Informationen zu
trennen. Geschehe dies aber nicht, könne der Prüfer in alle Unterlagen Einblick
nehmen. Zudem müssten alle Daten sechs bis zehn Jahre aufbewahrt werden, was
vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein kaum zu bewältigendes
Problem sei. Der DIHK hat die Finanzverwaltung vor diesem Hintergrund dazu
aufgefordert, den Begriff der steuerrelevanten Daten zu konkretisieren und
dabei auch die Bedürfnisse der Unternehmen zu berücksichtigen. Nur so würden
auch KMU in die Lage versetzt, die Anforderungen der digitalen Steuerprüfung zu
erfüllen.
(Quelle: http://www.ihk-newsletter.de/news.asp?ID=44469)
nach oben
1.3 Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2003
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder
haben die Betriebsprüfungen im Jahr 2003 zu Mehrsteuern von mehr als 14 Mrd.
Euro geführt. Es handelt sich um Ergebnisse von Prüfungen bei gewerblichen
Unternehmen, freiberuflich Tätigen, land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben aller Größenordnungen sowie bei Bauherrengemeinschaften und
sonstigen Steuerpflichtigen. Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung, der
Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen
Mehrergebnissen nicht enthalten.
(Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/Aktuell-.484.25912/Artikel/Ergebnis-der-steuerlichen-Betr...htm)
nach oben
1.4 SAP® R/3 wird Beschreibungsstandardkonform
Audicon stellt die beiden SAP® R/3 Schnittstellen AIS DARTconnect und AIS TDS
SAPconnect für GDPdU vor. Mit beiden Schnittstellen sind Unternehmen in der
Lage, einen Export der steuerrelevanten Daten aus SAP® R/3 im Format des vom
Bundesfinanzministerium empfohlenen Beschreibungsstandard vorzunehmen. Dieses
Format wird von den Steuerprüfern der Finanzverwaltung bei einer Prüfung nach
den GDPdU anerkannt.
(Quelle:
http://www.audicon.net/products/sapschnittstellen/schnittstellen.php)
nach oben
1.5 GoBS - Renovierungsbedarf?
Die seit 1995 geltenden GoBS, die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter
Buchführungssysteme, wurden faktisch nicht beachtet, d.h. von den
Buchführungspflichtigen schlicht ignoriert. Der eher akademische Text sperrte
sich förmlich gegen eine Umsetzung. Die umfassende Dokumentation des
DV-Systemeinsatzes bleibt auf der Strecke. Seit dem 1. Jan. 2002 sind die GDPdU
in Kraft und verlangen die Aufbewahrung originär digitaler Daten in maschinell
auswertbarer Form – letztlich eine Verschärfung der Aufbewahrungspflichten, um
Prüfbarkeit zu gewährleisten und den Geschäftsvorfall nachvollziehbar zu
machen. Die nachfolgende Diskussion zielt auf eine Renovierung der GoBS, um
diese für den Buchführungspflichtigen anwendbar zu machen und die Datenerhebung
nach den GDPdU zu unterstützen.
Motivation
Die GoBS schreiben bei elektronischer Buchführung die Dokumentation des
„Verfahrens" vor: System, Organisation, Geschäftsvorfälle, Daten,
Systemereignisse etc. Diese Verfahrensdokumentation soll dem Außenprüfer ein
schnell faßbares Bild der elektronischen Buchführung des Unternehmens
verschaffen und den Geschäftsvorfall nachvollziehbar machen - vom
Gesamt-Überblick bis zur der Datenstruktur. Dem Buchführungspflichtigen stehen
der Text des GoBS-Erlaßes, zahlreiche Kommentare und die Gliederung des
TÜVit/VOI zur Verfügung. Beim Einsatz von Standardsoftware muss ein Teil der
notwenigen Dokumentation vom Hersteller (der Standardsoftware) geliefert
werden. Die Unternehmen fragen den Hersteller; dieser signalisiert, die
Dokumentation zum Produkt genüge den GoBS und der Steuerberater bestätigt, daß
das ausreicht. Die Umsetzung der GoBS findet bis - auf wenige Ausnahmen -
faktisch nicht statt. Angebote von Dienstleistern zwischen 30 und 50 Manntagen
und sind für die meisten Mittelständler prohibitiv. Der Textaussagen der GoBS
sind, abgesehen von der Darstellung einiger elementarer Themen, letztlich so
diffus, dass sich kaum ein Prüfer mit dem Steuerpflichtigen hier auf das
Diskussionsglatteis bewegen würde. Die lockeren und meist unrichtigen Auskünfte
der Steuerberater in Sachen GoBS tun ihr Übriges. Die GoBS sind in der
vorliegenden Fassung für das „normale" Unternehmen nicht handhabbar: Sie lassen
sich nur mit relativ hohem Aufwand operationalisieren und den Herstellern von
Archiv- oder DM-Systemen bescheren sie ganz spezifische Probleme (s. u.).
Ursachenforschung
Wo liegen die Ursachen für die schwache Akzeptanz der GoBS? Die Ursachen
sollen einerseits im Text selbst und an den Phänomenen des Einsatzes untersucht
werden.
Text der GoBS
Unter einem hermeneutischen Blickwinkel stellen die GoBS ein metaphysisches
Konstrukt von Forderungen dar: sehr allgemein, sehr umfassend, aber mit
erheblichen Mängeln in Semantik, Ausdruck, begrifflicher Konsequenz sowie
Klarheit und - besonders hervorzuheben - Vollständigkeit. Das Ziel, im Kopf des
Buchführungspflichtigen eine klare und greifbare Vorstellung über die
Verfahrensdokumentation zu erzeugen, wird gründlich verfehlt. Das liegt im
Wesentlichen daran, dass Definitionen fehlen und die Disziplin der stufenweisen
Abstraktion nicht berücksichtigt wird: ausgehend vom einfachen,
phänomenologisch Fassbaren zum Komplexen mit jeweils definierten Begriffen. Die
GoBS ermangeln einer Darstellungsmethodik und Didaktik. Ein weiteres Problem
wird durch das Fehlen von Modellen und grafischen Darstellungen verursacht. Die
vom TÜVit/VOI zum Standard erklärte Gliederung der Verfahrensdokumentation
stellt zumindest einen einigermaßen gelungenen Versuch dar, aus dem Text der
GoBS eine vernünftige Struktur herauszupressen. Doch die fast sklavische
Anlehnung an den GoBS-Aufbau verhilft, das zeigt die verschwindend geringe Zahl
der Anwender, der TÜVit/VOI-Gliederung nicht zu einem durchschlagenden Erfolg.
Die Gliederung schafft der Vorstellung des Einzelnen keinen besseren Zugang zu
einer konkreten Umsetzung.
Ein weiterer Grund - es handelt sich hier um die oben erwähnte Didaktik -
weshalb sowohl die GoBS als auch die TÜVit-Gliederung sich gegen das
„Verstehen" sperren, sei hier erwähnt. Beide verstoßen deutlich gegen die uns
bekannten Mechanismen der Gnostik des Menschen. Durchweg werden Listen von
Dingen verlangt, die eine gemeinsame Eigenschaft aufweisen. Das menschliche
Verstehen funktioniert anders. Zunächst identifizieren wir Objekte, im nächsten
Schritt deren Eigenschaften und schließlich deren Beziehungen untereinander.
Mit Hilfe der Beziehungen werden aus einfachen, phänomenologisch fassbaren
Objekten komplexe, d.h. zusammengesetzte Objekte erzeugt. Eine verblüffende,
aber seit Adele Goldberg wohlbekannte Analogie zur Entwicklung der
Objektorientierung, die ja schließlich mit Kindern entwickelt wurde. Ob nun die
gnostischen Mechanismen nach Hume, Kant, Wittgenstein oder anderen verstanden
werden, der objektorientierte Ansatz ist in jedem Falle eine probate
„philosophiefreie" pragmatische Methode, die auch Neurologen mit der
„Bildeidetik" unterstützten. Die Aussage des Wittgensteinschen Tractatus, über
gewisse Sachverhalte lieber zu schweigen als sie unklar auszudrücken, könnte
schon für sich als Leitlinie gelten.
Die zahlreichen Veröffentlichungen von Anwälten, Wirtschaftsprüfern und
Steuerberatern machen auf ihre Weise deutlich, wie unscharf diese gesetzliche
Vorschrift formuliert wurde. Ein klar formulierter Erlass darf nicht einer
Unmenge diffiziler und teilweise widersprüchlicher Interpretationen nach sich
ziehen. Erfreulicherweise sieht die Situation bei den GDPdU wesentlich besser
aus. Zwar gibt es auch hier gewisse Unsicherheiten und gelegentlich
Interpretationsbedarf. Aber dieser Erlass zeugt von einer unvergleichlich
klareren Handschrift und von besserer didaktischer Qualität.
GoBS im Einsatz
Betrachten wir zur weiteren Diskussion ein Beziehungsdiagramm, mit dessen
Hilfe aufgezeigt werden soll, welche Situationen beim konkreten Einsatz
entstehen.
Prüfer: Der Betriebsprüfer hat den gesetzlichen Auftrag die Unternehmen
zu prüfen. Also muss er die GoBS verstehen, um eine konkrete
Verfahrensdokumentation zu nutzen, d.h. sich über das Verfahren zu orientieren
und eine Prüfung vorzunehmen. Andererseits hat er auch die GoBS-Konformität der
Verfahrensdokumentation selbst zu beurteilen. Das bedeutet, dass der Prüfer die
Qualität des ihm präsentierten Informationsvehikels durchaus kritisch sehen
muss und nicht nur, ob es den vorgesehen Informationszweck erfüllt. Eine
zweifellos problematische Situation für den Prüfer. In jedem Fall benötigt er
hierfür gründliche Kenntnis der GoBS, um die jeweilige Abbildung (F: Text-GoBS
-> konkrete Dokumentation) zu verstehen. Klar ist, dass eine solche Aufgabe
nur schwer zu bewältigen ist: ein Werkzeug zu beurteilen und gleichzeitig damit
zu arbeiten.
Systemlieferanten: Ebenfalls betroffen von den GoBS sind die
Systemlieferanten, die ihren Herstellerbeitrag für die Verfahrensdokumentation
liefern müssen. Diesen Teil der Dokumentation muss der Buchführungspflichtige
in seine spezifische Verfahrensdokumentation direkt oder per Verweis
integrieren. Für Lieferanten bzw. Hersteller von ERP-Systemen gestaltet sich
die Bereitstellung der Dokumentation recht einfach, da bei jedem
Geschäftsvorfall klar ist, mit welcher Art von Dokument jeweils hantiert wird.
Ganz anders liegt der Fall bei Archiv- und DMS-Lösungen. Diese Systeme „wissen"
im Herstellungszustand à priori nicht, mit welchen Arten von Dokumenten sie
operieren. Ein Beispiel: die Scan-Funktion bewältigt alle möglichen Arten von
Papiervorlagen: Rechnungen, Warenscheine usw. Erst bei der Implementierung wird
dies festgelegt. Ähnlich und teilweise noch schwieriger ist die Situation bei
den DMS. Hier wird vor Ort kundenspezifisch modelliert (Workflow). Gehen wir
davon aus, dass die Verfahrensdokumentation ein abstraktes Modell des
DV-Einsatzes beschreibt, so können die Lieferanten der Archiv- und DMS-Lösungen
nur ein allgemeines Meta-Modell als Beitrag zur Verfahrensdokumentation
liefern; die allgemeingültigen Systemereignisse sind hiervon ausgenommen. Das
führt dazu, dass entweder der Systemlieferant oder der Betreiber die Anpassung
der Dokumentation, d.h. den Übergang vom Meta-Modell zum Modell durchführen
müssen bzw. diese Last dem Prüfer aufbürden.
Unternehmen: Versetzen wir uns nun in die Lage des Unternehmers und der
betroffenen Mitarbeiter. Da bei der Erstellung und Pflege im Sinne der
Funktionstrennung Mitarbeiter verschiedener Disziplinen beteiligt sind,
benötigen alle begriffliche Klarheit: worum geht’s, was ist zu tun? Das geht
nicht ohne verbindliche Definitionen und eine Festschreibung des Kontextes, in
dem diese Begriffe verwendet werden. Da die Verfahrensdokumentation als
sprachliche und evtl. grafische Darstellung und teilweise Modell der
Wirklichkeit ein metaphysisches Objekt darstellt, müssen sich die
Interpretationen, d.h. die Bilder im Kopf der Beteiligten möglichst eng
überdecken. Der Unternehmer findet in den GoBS keine unmittelbaren
Handlungsanweisungen für die Erstellung der Verfahrensdokumentation und wird
durch die GoBS nicht in die Lage versetzt den GoBS mit möglichst geringem
Aufwand zu genügen.
Das, was sich für die Beteiligten in der Vorstellung gut überdeckt, sind die
phänomenologisch wahrnehmbaren Sachverhalte und Objekte: Das Unternehmen, die
Organisation, die Abteilungen, die Mitarbeiter und ihre Rollen sowie die
spezifischen Systeme. Unter Systemen soll verstanden werden: Software,
Hardware, Netze, Firewall, Sicherheitseinrichtungen, Archive etc. und auch
Zusammenfassungen von Systemen zu virtuellen Komponenten z.B.
alle_unsere_Server. Die nächsten zu beschreibenden Komponenten sind
Geschäftsobjekte, also Objekte wie Stammdaten, Journale, Belege, Dokumente und
Konten. Hier machen sich bereit unterschiedliche Wahrnehmungen bemerkbar. Die
Mitarbeiter aus IT, Controlling und Buchhaltung sehen dies Objekte unter
verschieden Gesichtswinkeln. Das bedeutet, jeder stellt gewisse Eigenschaften
des betrachteten Objekts in seinen individuellen Vordergrund. Hier muss eine
Darstellung gefunden werden, die jedem seinen seine Sicht erlaubt, die aber
andererseits vollständig ist für die Belange der Prüfung im Sinne von GoBS und
GDPdU. Wesentlich abstrakter und damit komplexer wird es nun beim Verständnis
des Geschäftsvorfalls. Der Geschäftsvorfall wird zum Komplex-Objekt, einem
zusammengesetzten Objekt: Mitarbeiter, System, Daten, Aufzeichnung, Anweisungen
etc. etc. sind die bestimmenden Komponenten. Das Verstehen und Beschreiben
dieser Komplex-Objekte wird erleichtert, wenn klar definierte Eigenschaften den
Dingen zugeordnet werden. Das gilt für Eigenschaften und insbesondere für
Funktionen (Beleg-, Journal- u. Kontenfunktion), die den aus der
Objektorientierung bekannten Properties entsprechen. Zum besseren Verständnis
der Wirkung und des Verhaltens von Komplex-Objekten kommt man nicht ohne
Modelle aus, die uns eine bildhafte Darstellung liefern und den gnostischen
Prozess unterstützen: wir verstehen schneller und alle Beteiligten operieren
mit demselben Bild.
Die Systemhersteller (s.o.) liefern dem Nutzer ein System, mit dem dieser
spezifische Geschäftsvorfälle abwickelt. Hinter diesen Vorfällen verbergen sich
die Eigenschaften des Verfahrens, nach dem das System arbeitet. Also sind die
Systemhersteller gezwungen, die Regeln dieser Geschäftsvorfälle und die
beteiligten Geschäftsobjekte zu beschreiben. Der Hersteller kennt i. A. nicht
den Sprachgebrauch des jeweiligen Unternehmens. Also wird er möglichst
allgemeingültig und abstrakt beschreiben. Nun haben aber auch die Hersteller
unterschiedlichen Sprachgebrauch. Der Nutzer steht dadurch zusätzlich vor der
Aufgabe, Dokumentationen unterschiedlicher Terminologie mit seinen eigenen
Angaben zu einem einheitlichen Ganzen möglichst homogen zu verschmelzen. Eine
völlig überflüssige und noch dazu kostspielige Aufgabe.
Postulate
Wie könnte ein zeitgemäßer und pragmatischer Ansatz zur Neugestaltung der
GoBS aussehen, welche Forderungen müsste er erfüllen? Fassen wir nun die aus
der obigen Diskussion sich ergebenden Forderungen an einen neuen GoBS-Ansatz in
Form von Postulaten zusammen.
-
Verbindliche Definition der verwendeten Begriffe mit Kontextbeispielen für den
Gebrauch – Festschreibung einer verbindlichen Terminologie
-
Einführung des Dokumentations-Objekts, das durch Zuordnung von Eigenschaften
und Funktionen (Methoden wie Export, Zugriff etc.) erzeugt wird
-
Nutzung grafischer Darstellungen - Bildung von Modellen
-
Phänomenologischer Methode zur Darstellung von Objekte und Modellen
-
Stufenweise Abstraktion durch die Erzeugung von zusammengesetzten Objekten
-
Einheitliche Vorgaben für System-Hersteller und System-Nutzer
-
Vollständigkeit der Forderungen bzgl. Eigenschaften und Funktionen
-
Verwendbarkeit für Dokumentation in Papierform oder elektronisch
-
Vorlage eines didaktisch orientierten Metamodells für die
Verfahrensdokumentation, d.h. einer generischen Konstruktionsvorlage für
konkrete Dokumentationen
-
Funktionstrennung für die Bewertung und Nutzung der Verfahrensdokumentation
durch den Prüfer (evtl. Zertifizierung der Konformität durch
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater)
Umsetzung
Das untenstehende Diagramm zeigt einen möglichen Ansatz für die
Identifikation und Strukturierung der Dokumentationsobjekte. Auf den untersten
beiden Ebene befinden sich die phänomenologisch fassbaren Objekte. Ein Verweis
auf andere Objekte kann auf derselben Ebene oder von einer höheren auf die
Objekte in den darunter liegenden Ebenen erfolgen. Alle Dokumentationsobjekte
werden mit typischen Attributen versehen. Durch die Zuordnung von
Objekt-Verweisen als Pseudo-Attribute werden Komplex-Objekte erzeugt. Neben den
verbalen Begriffsdefinitionen, die für alle Ebenen universell verbindlich sind,
gibt es Modelle, die als strukturale Definition mit grafischer Darstellung
vorgegeben werden. Die Methoden sind kurze, benannte Templates zur generischen
unternehmensspezifischen Objekterzeugung von klassifizierten Attributen:
Export, Import, Ablage, Signatur, Vernichtung etc. Die Verknüpfung mit den
jeweiligen Objekten erfolgt in elektronischen Systemen wie in der
papiergebundenen Dokumentation mit schwacher Datenbindung (kopierte
Textreferenz).
Die GoBS-Neu gestalten sich nach dieser Struktur. Zunächst werden in einem
Glossar Definitionen und Modelle geliefert. Mit konsequenter Verwendung dieses
Vokablulars wird das Ziel der GoBS-Neu redefiniert. Danach werden die einzelnen
Ebenen mit ihren Dokumentationsobjekten und jeweiligen Grundforderungen
nacheinander dargestellt und zum Schluß die dokumentationspflichtigen Methoden
aufgeführt. Auf diese Weise entsteht eine generische Vorlage. Auf diese Weise
werden die vagabundierenden Aspekte der GoBS, die das ständige erstellen von
Listen verlangen, als Attribute den jeweiligen evtl. virtuellen
Dokumentationsobjekten zugeordnet und die Struktur der GoBS-Neu entspricht in
Aufbau und Struktur der durch sie verlangten Verfahrensdokumentation. Die
GoBS-Neu werden zu direkten Handlungsanweisungen für die Erstellung und Pflege
der Verfahrensdokumentation. Die gewählte Darstellungsmethodik eignet sich
sowohl für die Erstellung und Pflege der Verfahrensdokumentation in Papierform
als auch für eine elektronische Umsetzung z.B. als Intranetlösung, die dann
auch von Dritten gepflegt werden kann.
Schlußbemerkung
Eine gesetzliche Vorschrift macht nur dann Sinn, wenn der Betroffene sie
versteht und auf seine konkrete Situation anwenden kann – ohne Hilfe von
Experten und komplizierte Interpretationen. Wer effizient prüfen will, muss für
eine klare Vorschrift sorgen, die sich vom Buchführungspflichtigen auch
effizient umsetzen läßt.
(Quelle: http://www.elektronische-steuerpruefung.de/faqs/gobs_mack2.htm)
nach oben
1.6 COBIT and IT Governance Case Study: Allstate
Abstract
With assets in excess of US $134 billion, revenues of more than US $32
billion and nearly 40,000 employees, Allstate serves more than 16 million
households and is the largest publicly held property and casualty insurance
company in the United States. In 2000 Allstate internal audit implemented a
formal IT control framework and adopted Control Objectives for Information and
related Technology (COBIT). Allstate internal audit uses COBIT to scope and
plan all audits. In addition, efforts are underway by Allstate’s
infrastructure group to build-in appropriate COBIT controls into select
infrastructure processes. After the Sarbanes-Oxley Act was passed in the US,
Allstate began using COBIT to evaluate IT governance and control, obtain
benchmarks for assessing automated controls embedded in key business processes
and assess the control activities performed by the company’s application
support team. COBIT helps ensure alignment between business strategies and
technology investments. Allstate has also found that COBIT helps it achieve an
effective balance of appropriate and consistent controls to improve the
efficiency and effectiveness of the business.
Background
Allstate was founded in 1931 as part of Sears, Roebuck & Co., and became a
publicly traded company in 1993. With assets in excess of US $134 billion and
revenues of more than US $32 billion, the company has nearly 40,000 employees.
It is based in Northbrook, Illinois, USA, and offers a wide range of protection
and savings tools that work together to achieve financial security. The company
serves more than 16 million households, and is the largest publicly held
property and casualty insurance company in the United States . Prior to 2000,
Allstate Internal Audit did not have a formal IT control framework in place. A
new director of internal audit reviewed the department and business
environment, and subsequently worked with senior management to adopt Control
Objectives for Information and related Technology (COBIT) as the IT governance
model under which the team would operate.
Process
The audit director achieved support of COBIT by demonstrating to management
that its use provided a structured means to ensure consistent and appropriate
IT controls throughout the company. In addition, COBIT provided a common
control language that enabled related control and process communications. The
process of introducing and ultimately receiving the go-ahead to adopt COBIT
consisted of a variety of steps. The team members constructed a COBIT-based
risk assessment approach, then held interviews with strategic IT and business
managers to obtain enterprise views about the key business objectives and
potential risk areas. Based on the comments received, they developed and
ranked, according to risk, critical application and infrastructure inventory.
The team evaluated the risk ratings by business unit and the systems impact for
each COBIT category. They identified audits related to specific risk areas and
developed the annual audit plan. In addition, they designed audit programs and
templates based on COBIT objectives.
Allstate has since used COBIT to scope, assess and document control activities
associated with the company’s internal infrastructure areas. Goals for
implementing COBIT focus on:
-
Increasing awareness of the importance of IT controls
-
Bringing attention to corporate IT governance
-
Fostering management accountability
-
Improving client/auditor communication
-
Providing a risk assessment framework
COBIT’s Role in Sarbanes-Oxley Compliance
After the Sarbanes-Oxley Act was passed in the US, Allstate used COBIT to
evaluate IT governance and control, and used the Internal Control-Integrated
Framework from the Committee of the Sponsoring Organizations of the Treadway
Commission (COSO) to evaluate business process control. Control objectives
derived from COBIT were used as benchmarks for assessing automated controls
embedded in key business process. The team members also used COBIT to assess
the control activities performed by the company’s application support team as
they developed and maintained applications that were of significant importance
from a Sarbanes-Oxley perspective. COBIT was also used to assess controls
within Allstate’s infrastructure environment. One of the first steps in
Allstate’s Sarbanes-Oxley approach was to define three phases. Phase 1 focused
on organizing and launching the plan, phase 2 included documentation and
assessment workshops, and phase 3 concentrated on sustainment activities.
In phase 1 the IT audit team aligned Allstate’s IT processes into three distinct
IT levels that define how the company views IT. Level 1 was for the business
control owner (automated application controls such as interface controls,
system edit checks and end user security). Level 2 was for the application
support control owner (general application controls such as change management,
programmer security and system development lifecycle). Level 3 was for the
infrastructure control owner (general computing controls such as data center
operations, security administration and network administration).
Allstate IT Control Framework
The team members performed an IT risk assessment of COBIT to identify the
objectives that relate to Sarbanes-Oxley and mapped the risk-assessed subset of
COBIT objectives to the company’s level 1, 2 and 3 processes. They further
drilled down the level 3 COBIT objectives to each infrastructure area. Next
they used the risk-ranked business processes to scope their level 2 work (key
applications) and elements of their level 3 work (key operating systems).
To further ease the control documentation gathering process, the team developed
summary level control objectives (based on COBIT and customized by Allstate)
that grouped like-kind COBIT objectives together. This led to identifying which
of the underlying COBIT objectives were key to ensuring that each summary level
Allstate objective would be met. At least one key control is required for each
Allstate summary control objective.
Phase 2 focused on level 1, 2 and 3 control documentation workshops to help
identify and confirm control activities, key controls and gaps. This enabled
the development of an IT design gap decision tree and a control gap
prioritization spreadsheet to assist with the gap remediation impact
assessment.
As part of phase 3, periodic self-assessment of control objectives continues to
be performed by the business and IT units. Although the approaches vary, best
practices have been applied, such as:
-
All key controls must be self-assessed at least annually, with the majority
assessed quarterly.
-
Key controls with open design gaps should not be self-assessed.
-
The individual who performs the key control activity cannot also perform the
self-assessment.
-
All self-assessment testing must be evidenced by appropriate documentation.
-
Self-assessment scope and results must be summarized and reported to applicable
certifiers.
In addition, attestation readiness reviews are performed by internal audit to
assess management’s self-assessment activities. A repeatable process is
required to be used throughout the company. Allstate plans on continuing to use
COBIT as its IT framework and to drive its audit planning process and
subsequent audit work. In addition, because it proved to be such a beneficial
tool, COBIT will remain an integral part of the company’s ongoing
Sarbanes-Oxley sustainment efforts.
IT Governance Starts at the Board Level
The primary responsibility of the Allstate board of directors is to oversee
the affairs of the company for the benefit of the shareholders. The board acts
as advisor and counselor to senior management and ultimately monitors its
performance. This includes monitoring IT governance, which is reviewed and
discussed by the board’s audit committee, particularly with respect to
compliance with company policies and standards, compliance with legal and
regulatory requirements and the effectiveness of internal controls.
COBIT’s control objectives and management guidelines provide
the board with a high level of assurance. Allstate uses this technology
governance process to achieve and maintain alignment between business
strategies and technology investments. For example:
-
Business and IT stakeholders must be consistently involved in priority setting
and resource allocation as Allstate pursues its enterprise strategies.
-
A shared governance approach ensures that potential technology solutions are
examined with the broader, cross-business unit perspective necessary for
enterprise strategy optimization.
-
Potential mismatches in technology acquisition and utilization between
near-term business objectives and long-term strategic direction must be
identified, discussed and resolved.
-
Governance ensures that existing assets and solutions are leveraged where
appropriate and that new assets and solutions are developed with sufficient
breadth and flexibility to be leveraged by other initiatives.
Conclusion
Through its continual assessment and enhancement efforts, Allstate has
found that while inadequate controls expose an organization to risks that could
degrade or interrupt work and potentially harm its reputation, the overuse of
controls is a burden to successfully running a business in a highly competitive
environment. COBIT helps Allstate achieve an effective balance where
appropriate controls are in place to improve the efficiency and effectiveness
of processes. Examples of benefits realized include:
-
Edits early in the process reduced exceptions and rework.
-
Controls that provide consistency in data collection and processing help ensure
accurate information and compliance with myriad states’ rules and regulations.
-
Properly securing information minimizes the need to recover data and systems,
to explain why confidential information was disclosed or to address the loss of
competitive information.
-
Including controls at the front end of the system development process saved
time, effort and expense.
-
Technology investment decisions are aligned to the business goals.
-
Improved communications between the business and IT communities.
-
Management had a framework that promoted scope containment and financial
management.
(Quelle:
http://www.itgi.org/Template_ITGI.cfm?Section=ITGI&CONTENTID=
13354&TEMPLATE=/ContentManagement/ContentDisplay.cfm)
nach oben
1.7 Braucht Deutschland eine Bundessteuerverwaltung?
Hinter dem Schlagwort "Bundessteuerverwaltung" verbirgt sich der Vorschlag, die
Verwaltungskompetenz für die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer von den
Bundesländern auf den Bund zu übertragen. Das Modell einer
Bundessteuerverwaltung war schon im Entwurf des Grundgesetzes enthalten,
scheiterte aber am Einspruch der Alliierten Hohen Kommissare. Ich halte es für
dringend geboten, diese nur aus der damaligen historischen Situation erklärbare
Entscheidung zu überdenken. Denn wir erkennen heute immer klarer, dass viele
Defizite des Steuervollzuges mit Rechtsrahmen und Praxis der föderal
organisierten Steuerverwaltung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Dieser
Steuerföderalismus erzeugt Reibungsverluste mit spürbaren finanziellen Folgen,
beschränkt die internationale Handlungsfähigkeit des deutschen Fiskus und
erschwert eine konsequente Modernisierung der Verwaltung. Feststellungen des
Bundesrechnungshofs und internationale Untersuchungen belegen dies.
Wie sehr ein Überdenken der althergebrachten Strukturen vonnöten ist, lässt sich
anhand zahlreicher Beispiele, die symptomatisch für die Mängel im föderalen
Steuersystem Deutschlands sind, überzeugend belegen:
-
Auf europäischer Ebene müssen die häufig divergierenden Interessen der
Bundesländer durch den Bund mit vertreten werden. Hierdurch wird unsere
Verhandlungsposition gegenüber anderen Mitgliedstaaten immer wieder geschwächt.
-
Auf nationaler Ebene können die 16 unabhängigen Steuerverwaltungen mit
unterschiedlicher Organisation und technischer Ausstattung und
unterschiedlicher Vollzugspraxis keinen einheitlichen Steuervollzug
garantieren. Es liegt nahe, dass die Länder zudem versucht sein können, den
ansässigen Unternehmen Standortvorteile zu verschaffen. Verbindliche
Qualitätsvorgaben und ein darauf aufbauendes bundesweites
Verwaltungs-Controlling im Steuerbereich, die solches Verhalten aufdecken
könnten, gibt es nicht. Der Bund muss zwar für einen gleichmäßigen Vollzug der
Steuergesetze sorgen; seine Befugnisse sind aber zu schwach. Über den Einsatz
finanzieller und personeller Ressourcen bestimmen die Länder allein.
-
Im weiteren erschweren seit Jahren modernisierungsbedürftige und untereinander
nicht kompatible EDV-Systeme der einzelnen Länder den Datenaustausch zwischen
den Finanzbehörden. Das gemeinsame EDV-Projekt FISCUS, das für eine moderne und
effiziente Verwaltung an sich von zentraler Bedeutung ist, kommt nur mühsam
voran.
-
Schließlich müssen Verwaltungsregelungen und Formulare in personalintensiven
Diskussionsrunden der unzähligen Bund/Länder-Gremien im Steuerbereich
abgestimmt werden; dennoch müssen hierbei immer wieder länderspezifische
Abweichungen hingenommen werden, die zu einer zusätzlichen Verkomplizierung des
Steuerrechts beitragen.
Diese Liste ließe sich ohne weiteres fortsetzen. Es ist deshalb höchste Zeit,
diese Mängel im Zuge unserer Agenda zur Modernisierung und Vereinfachung des
Steuerrechts schrittweise und auf unterschiedlichen Ebenen zu reduzieren:
-
Auf der administrativen Ebene geht es darum, die Kooperation zwischen Bund und
Ländern zu verbessern.
-
Mit Neuzuweisungen von Aufgaben an eine zentrale Behörde auf Bundesebene könnte
die Finanzverwaltungspraxis effizienter gestaltet werden. Dafür bieten
Grundgesetz und Finanzverwaltungsgesetz schon nach heutigem Stand eine
geeignete Grundlage.
-
Schließlich sollte aber auch eine zielgerichtete Reform der Finanzverfassung
selbst kein Tabu sein.
Vor diesem Hintergrund hat Finanzminister Eichel das Modell einer
Bundessteuerverwaltung für die Gemeinschaftssteuern im Rahmen der
Verfassungskommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung zur
Diskussion gestellt. Uns geht es im gesamtstaatlichen Interesse um eine
schlagkräftige und effiziente Verwaltung, die den internationalen Vergleich
nicht zu scheuen braucht. Ob die Verfassungskommission, die sich am 10. Juni
2004 zu ihrer siebten Sitzung getroffen hat und ihre Ergebnisse schon bis
Herbst dieses Jahres vorlegen will, den Ansatz einer Bundessteuerverwaltung
tatsächlich aufgreift, ist noch offen. Nach dem bisherigen Diskussionsstand
steht die Mehrzahl der Länder diesem Vorschlag eher skeptisch gegenüber. Die
Bundesregierung wird das Thema aber wegen seiner zentralen Bedeutung - nicht
zuletzt für die Ausschöpfung der vorhandenen Steuerquellen und damit für
ausreichende Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte insgesamt - weiter
vorantreiben. Im Rahmen der Kommission sollte es in jedem Fall möglich sein,
erst pragmatische, politisch kurzfristig umsetzbare Schritten gemeinsam zu
vereinbaren. Hier kommt u. a. die Stärkung der Einflussmöglichkeiten des Bundes
durch Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes, aber auch eine engere
Zusammenarbeit und ein zielgerichtetes Benchmarking zwischen den Ländern in
Betracht. Das Ziel soll aber nicht aus den Augen verloren werden.
(Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/BMF-
.336.24699/Artikel/index.htm)
nach
oben
1.8 Rechnungseingang beim Unternehmer als Voraussetzung für den
Vorsteuerabzug
BFH, Urteil v. 1.7.04, V R 33/01 (veröffentlicht am 1.9.04) -
Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 29. April 2004, Rs. C-152/02, Terra
Baubedarf-Handel GmbH (UR 2004, 323)
Der Unternehmer kann Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen,
in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen i S. des § 15 Abs. 1
Nr. 1 Satz 1 UStG insgesamt vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen gehört eine
Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis.
Eine Baubedarfhandel-GmbH beantragte die Änderung der USt-Festsetzung für 1999,
da weitere Vorsteuerbeträge in Höhe von rund 3.000 DM als abziehbar
anzuerkennen seien. Die zugrunde liegenden Leistungen bezog die GmbH in 1999.
Die dazu gehörenden Rechnungen wurden im Dezember 1999 ausgestellt, sind aber
erst im Januar 2000 zugegangen.
Das FA anerkannte den Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen in 1999 nicht, da der
Abzug außer dem Bezug der Lieferung oder Leistung auch den Erhalt einer
entsprechenden Rechnung voraussetze. Das FG bestätigte diese der überwiegenden
Meinung und der Verwaltungspraxis entsprechende Auffassung des FA. Wegen
Zweifeln, ob diese Beurteilung mit der 6. EG-Richtlinie vereinbar war, setzte
der BFH das anschließende Revisionsverfahren aus und legte die Frage dem EuGH
zur Vorabentscheidung vor. Dieser klärte die Streitfrage in dem Sinn, dass
entsprechend der bisherigen Auffassung der Vorsteuerabzug erst für den
Voranmeldungszeitraum zu gewähren ist, in dem auch die Rechnung vorliegt.
Es bleibt daher bei der bisherigen Beurteilung, dass Vorsteuerbeträge erst in
dem Besteuerungszeitraum abgezogen werden können, in dem die
materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen insgesamt vorliegen. Dazu gehört
auch der Besitz einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis. Zwar
entsteht der Anspruch auf die abziehbare Steuer bereits in dem Zeitpunkt in dem
die Lieferung oder die Dienstleistung bewirkt wird (hier 1999). Er kann aber
erst in dem Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem auch eine Rechnung mit
Steuerausweis vorliegt (hier 2000). Die Ausübung des Rechts auf den
Vorsteuerabzug wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Entstehung des Abzugsrechts
zurück. Der BFH bestätigte daher das FG-Urteil und wies die Revision zurück.
nach oben
2 IT-Systeme und IT-Infrastruktur
2.1 Neue Einsteiger-Version des IBM TotalStorage NAS Gateway
500
IBM stellt heute eine neue Einsteiger-Version seines IBM TotalStorage NAS
Gateway 500 vor, das sich als kostengünstige Lösung für weniger anspruchsvolle
NAS-Umgebungen eignet. Die integrierte Hardware- und Software-Lösung NAS
Gateway 500 schafft eine Verbindung zwischen SANs und Nutzern, die über IP auf
Daten zugreifen müssen. Dank der neuen Version des Produkts können Anwender nun
mit einer Ein-Prozessor-Version des Gateways beginnen und dieses bei Bedarf auf
bis zu acht POWER 4+ Prozessoren ausbauen. IBM führt außerdem einen neuen Modus
für die Datenspiegelung über IP-Netzwerke ein. Das NAS Gateway 500 unterstützt
ab sofort zusätzlich zur asynchronen und der synchronen Spiegelung auch Mirror
Write Consistency (MWC). MWC ist schneller als synchrone Datenspiegelung und
gleichzeitig zuverlässiger als die asynchrone Spiegelung.
(Quelle: http://www.ibm.com/news/de/2004/08/27.html)
nach oben
2.2 Symantec und MessageLabs kämpfen gemeinsam gegen Spam
Strategische Partnerschaft ermöglicht neue Wege bei Managed Security Services.
Die Sicherheitsunternehmen MessageLabs und Symantec wollen gemeinsam einen
Managed Service zur Bekämpfung von Spam und anderen Sicherheitsrisiken noch in
diesem Jahr anbieten. Mit insgesamt 17 Filtern zieht die Kooperation nach
eigenen Angaben gegen unerwünschte Nachrichten zu Felde. Die Symantec
Skeptic-Technolgie und die Brightmail Spam-Abwehr ergänzen den Mail-Security-
und Management Service von MessageLabs. Die neue Lösung solle laut den
Herstellern auch die Ressourcen in firmeninternen Netzen schonen, da bereits
außerhalb der Unternehmensinfrastruktur Viren, Spam, Trojaner und
Phishing-Mails abgefangen werden. Außerdem biete die Lösung Schutz vor
Dictionary Attacks, verbessere die Mail-Verbindungen und das Desaster Recovery.
Die kombinierte Lösung, die auf mehrere Filtertechnologien von Symantec
zurückgreift, ermöglicht den Mitarbeitern bei MessageLabs sich auf unbekannte
Viren und aggressive Spam-Varianten zu konzentrieren. So wollen beide
Unternehmen das so genannte 'Window of Vulnerability', also den Zeitraum
zwischen dem Auftauchen neuer Schädlinge und dem Entwickeln von einer wirksamen
Signatur, verkürzen.
"Unternehmen jeder Größe steht nun ein Managed E-Mail Security Service zur
Verfügung", erklärt Jos White, President von MessageLabs. So solle der Service
auch für kleinere Unternehmen rentabel sein und dennoch alle Vorteile eines
externen Security-Services bieten.
(Quelle: http://www.silicon.de/cpo/news-itsecurity/detail.php?nr=16268)
nach oben
2.3 Kerberos hat stumpfe Zähne
Leck im Sicherheits-Protokoll ermöglicht Zugriff auf Rechner.
Das Sicherheitsprotokoll zur Authentifizierung in Netzwerken 'Kerberos' hat mit
einer Sicherheitslücke zu kämpfen. Computer, die unter Unix, Linux oder Mac OS
X laufen sind von dem Leck betroffen, über das sich ein Angreifer online
Zugriff auf dem Rechner verschaffen kann. Ein Wurm, der sich diesen Fehler zu
Nutze macht, scheint aber derzeit noch eher unwahrscheinlich. Entdeckt wurde
die Sicherheitslücke vom Massachusetts Institute of Technology (MIT), das auch
das Protokoll entwickelt hat. Die Sicherheitslücke ist als kritisch
einzustufen, denn Kerberos sorgt für eine starke Identifizierung vor allem an
den Eingängen zu Netzwerken. Bis jetzt sei noch keine Möglichkeit bekannt, wie
der Fehler ausgenützt werden könnte, erklärten Mitarbeiter des MIT. Die Lücke
ist ein so genannter 'double free'-Fehler. Dabei greift ein Programm zweimal
auf denselben Speicher zu. Diese Art von Fehlern sind weit schwieriger
auszunützen als die weit verbreiteten Buffer Overflows.
Kerberos wurde vom MIT entwickelt, damit ein User seine Identität auch über eine
unsichere Netzwerkverbindung aufbauen kann. Hat ein Client über Kerberos seine
Identität bestätigt, kann er alle Daten und die gesamte Kommunikation über den
Sicherheitsstandard verschlüsseln. Der Code steht sowohl quelloffen als auch in
kommerziellen Produkten zur Verfügung. Obwohl zum Beispiel auch Microsoft
'Active Directory' mit dem Standard absichert, ist es von dem Fehler nicht
betroffen, da Redmond eine eigene Variante des Protokolls verwendet.
(Quelle: http://www.silicon.de/cpo/news-itsecurity/detail.php?nr=16267)
nach oben
2.4 McAfee integriert Intrusion Prevention in Virenschutz
Gestaffelte Verteidigung gegen Angreifer
Der Sicherheitsspezialist McAfee bringt die neue Version seiner 'VirusScan
Enterprise'-Software mit einem integrierten Feature für Intrusion Prevention
auf den Markt. Es biete, verspricht McAfee, Unternehmensnetzwerken
beispielsweise Schutz vor Buffer Overflow-Attacken – eine häufige Methode, mit
der Viren und Würmer verwundbare Windows-Rechner angreifen. 'VirusScan
Enterprise 8.0i' integriert sowohl Intrusion Prevention Services (IPS) als auch
Firewall-Technologien in die Antiviren-Software. PCs und Server sollen so
automatisch vor der Ausbreitung von schädlichem Code geschützt werden. Darüber
hinaus beinhaltet die Software Features, um im Ernstfall eine solche Attacke so
zu managen, so dass sich der Schaden begrenzen lässt.
Dabei greift die neue Version von VirusScan auf eine IPS Technologie zurück, die
McAfee durch den Kauf von Entercept Security Technologies im April 2003
übernommen hat. Dieses Tool mache es dem VirusScan möglich, bösartigen Code zu
erkennen, sagte John Bedrick, Marketing-Manager für Systemsicherheit bei
McAfee. Das Produkt benötigt zwar regelmäßige Updates, im Gegensatz zu
herkömmlicher Antivirus-Software werde aber nicht für jeden Wurm eine eigene
'Signatur' benötigt, so Bedrick. Das neue Feature ist Teil des
'Protection-in-Depth'-Programms, mit dem McAfee der Computerkriminalität ein
vielschichtiges Verteidigungskonzept entgegensetzen will. Ein Schwerpunkt ist
dabei der Bereich Intrusion Prevention. Bereits im Juni hatte der
Sicherheitsspezialist mit 'Intrushield' und 'Entercept'
zwei neue IPS-Produkte auf den Markt gebracht. Der VirusScan 8.0i wird
nicht alleine, sondern nur im Bündel, zum Beispiel mit McAfees 'Total Virus
Defense' erhältlich sein.
(Quelle: http://www.silicon.de/cpo/news-itsecurity/detail.php?nr=16228)
nach oben
2.5 IT-Sicherheit: Im Zweifelsfall haftet das Management
Eine Vogel-Strauß-Politik kann auch privat den Ruin bedeuten.
Die diesjährige
Security-Studie von silicon.de brachte es an den Tag: Etwa 15 Prozent
der befragten Unternehmen waren in den vergangenen 18 Monaten durch
DoS-Angriffe (Denial of Service) beeinträchtigt, 29 Prozent hatten mit
Datenverlusten zu kämpfen, und 10 Prozent beklagten sogar den vorübergehenden
Verlust ihrer Systemintegrität. Jedes zwanzigste Unternehmen war mit Betrug und
Datendiebstahl konfrontiert. Gleichwohl sind die IT-Sicherheitsvorkehrungen in
vielen Unternehmen immer noch unzureichend. Bei rund einem Drittel der
befragten mittelständischen Unternehmen gibt es nicht einmal schriftlich
festgehaltene Regeln oder Verbote.
Die Gründe sind vielfältig: Neben Geld- und Zeitmangel ist es vor allem die
zunehmende Komplexität der Sicherheitsbedrohungen, die den Unternehmen zu
schaffen macht. Diese Aussagen decken sich auch mit den Erfahrungen des
Innsbrucker Sicherheitsspezialisten Phion: "Sie glauben gar nicht, wie viele
Unternehmen ihr Sicherheits-Niveau herunterfahren, weil sie den eigentlich
notwenigen Level nicht administrieren können", sagt Phion-Prokurist Dr. Wieland
Alge gegenüber silicon.de. Mangelnde Sicherheitsvorkehrungen werden indes
häufig nur unter dem Aspekt des unmittelbaren finanziellen Schadens oder der
Image-Einbuße diskutiert, die ein Unternehmen durch das Ausspähen oder
Verfälschen von Geschäftsdaten erleidet. Dabei hat mangelnde IT-Sicherheit aber
auch noch eine juristische Seite, wie Rechtsanwalt Ulrich Emmert von der
Kanzlei 'esb Rechtsanwälte' in Stuttgart im Gespräch mit silicon.de erläutert.
Gesetze mit empfindlichen Sanktionen
Um dieses zu untermauern, braucht gar nicht das neue Regelwerk der
internationalen Bankenaufsicht, besser bekannt unter dem Begriff 'Basel II',
herangezogen werden. Die einschlägigen Bestimmungen der verschiedenen Gesetze
genügen auch jetzt schon für empfindliche Sanktionen. Das Spektrum reicht dabei
vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienste-Datenschutzgesetz
(TDDSG) bis zu den entsprechenden Haftungsregelungen im Handelsgesetzbuch und
im Aktiengesetz. Bei den letzteren wurde in den vergangenen Jahren nicht
zuletzt die private Haftung von Geschäftsführern und Vorständen verschärft. Bei
allen Unternehmen, ganz gleich welcher Größe, muss die Einhaltung der
vielfältigen Datenschutzbestimmungen ganz oben im Pflichtenheft stehen, sagt
IT-Spezialist und Jurist Emmert, der unter anderem auch Lehrbeauftragter für
Internet-Recht an der FH Nürtingen und Datenschutzbeauftragter verschiedener
mittelständischer Firmen ist: "Alle Unternehmen haben personenbezogene Daten im
Blick auf ihre Verfügbarkeit, ihre Weitergabe und entsprechende
Zugriffsmöglichkeit sowie bezüglich der verwendeten Eingabegeräte und
Datenträger unter Kontrolle zu halten", fasst er wesentliche Bestimmungen aus
dem BDSG in Deutschland beziehungsweise dem DSG in Österreich zusammen.
Das Datenschutzgesetz in Deutschland sieht dabei im Streitfall sogar eine
"Beweislastumkehr" vor. Das heißt, dass nicht der Kläger die Schuld beweisen
muss, sondern der Beschuldigte seine Unschuld. Beim Ausspähen von Daten sind
laut Emmert die gesetzlichen Maschen, in diesem Fall des Strafrechts, in
Österreich enger geknüpft als in Deutschland: So sei beispielsweise der
Netzzugriff auf leichtsinnigerweise freigegebene Windows-Dateien in Deutschland
nicht strafbar, weil kein besonderer Zugriffsschutz überwunden wurde. Gleiches
gilt für Mailserver-Dateien. Auch hier ist in Deutschland der Zugriff auf den
elektronischen Postverkehr solange nicht strafbar, als keine verschlüsselten
Daten geknackt werden. In Österreich dagegen ist schon das Ausspähen der Daten
unter Strafe gestellt. Völlig unterschiedlich ist in Deutschland und Österreich
im Übrigen laut Emmert die Verantwortlichkeit bei Outsourcing-Geschäften
geregelt - zum Nachteil des Besitzers der Daten: Während in Deutschland
hauptsächlich der Auftraggeber für die Einhaltung der diversen
Datenschutzbestimmungen die Verantwortung trage, sei es in Österreich vor allem
der beauftragte IT-Dienstleister. Jenseits der Haftungsfragen gilt in beiden
Rechtssystemen der Grundsatz, dass es bei Versäumnissen im Bereich der
IT-Sicherheit keinen strafrechtlichen Schutz für die Geschädigten gebe: "Wenn
Unternehmen ihre elektronische Post nicht verschlüsseln oder auf die
Installation einer Firewall beziehungsweise eines Virtuellen Privaten Netzes
[VPN] verzichten, können sie im Falle eines Einbruchs nicht auf die Hilfe des
Staatsanwalts zählen", erläutert Ulrich Emmert.
Verschärftes Risikomanagement für größere Unternehmen
Sind Versäumnisse bei den IT-Sicherheitsvorkehrungen für Unternehmen jeglicher
Größe gravierend, so können solche Versäumnisse bei größeren Firmen geradezu
dramatische Folgen haben, die zu schlimmen Folgen für das Unternehmen selbst
beziehungsweise zu einschneidenden privaten Konsequenzen für Geschäftsführer
und Vorstände führen. Ab einer bestimmten Größe müssen Firmen nämlich nicht nur
die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes berücksichtigen, sondern auch die
Risikomanagement- und Lageberichtsabschnitte im Aktiengesetz (AktG) und im
Handelsgesetzbuch (HGB), die durch das Gesetz zu Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich (KonTraG) eingeführt wurden. Beide Regelungen sind in
Deutschland und Österreich in etwa gleichwertig. In allen diesen Gesetzestexten
finden sich rigide Bestimmungen hinsichtlich der zu installierenden
sicherheitstechnischen Abwehr- und Kontrollsysteme, für deren Erfüllung das
Unternehmen und in bestimmten Punkten auch die Vorstände oder Geschäftsführer
persönlich haften. Ein Bestandteil der Risikobewertung, die im Lagebericht
vorgenommen werden muss, sind auch IT-Sicherheitsvorkehrungen, die im
Unternehmen installiert sind. Ein derartiges verschärftes Risikomanagement ist
für alle Unternehmen vorgeschrieben, die zwei Mal die Umsatz-Untergrenze von
6,875 Millionen Euro oder die Bilanzsumme von 3,438 Millionen Euro
überschreiten. Wer dann kein Firewall-System nach dem letzten Stand der Technik
hat oder wer seine E-Mails nicht verschlüsselt, der riskiert viel. Das gilt im
Übrigen auch für Unternehmen, die private MP3-Tauschbörsen einzelner
Mitarbeiter nicht wirksam unterbinden. Generell gilt, dass die entsprechende
Risikovorsorge inklusive der IT-Sicherheitsvorkehrungen umso rigider
durchgeführt werden muss, je größer das Unternehmen ist. Die oben genannten
Grenzwerte zeigen aber, dass im Prinzip auch kleinere Mittelständler gut daran
tun, in Sachen IT-Sicherheit keine Vogel-Strauß-Politik zu betreiben.
(Quelle: http://www.silicon.de/cpo/hgr-itsecurity/detail.php?nr=15634)
nach oben
2.6 Dialer: Java-Applet bestätigt Einwahl ohne Nutzeraktion
Java-Applet zur OK-Eingabe im Dialer-Fenster schleust sich auf Systeme ein.
Im Internet wurde ein Dialer gesichtet, der zusätzlich ein Java-Applet ablegt,
das die Eingabe von "OK" übernimmt, sobald das Dialer-Fenster erscheint, womit
die von der Regulierungsbehörde beschlossenen Regeln umgangen werden. Mit
diesen Regelungen sollten Nutzer eigentlich vor der automatischen Installation
von Dialern geschützt werden. Das Ausmaß des Schadens ist derzeit nicht
bekannt.
Wie die Webseite Dialerschutz.de berichtet, informierten Nutzer die Site über einen
Dialer zu Erotikangeboten, der unbemerkt im Hintergrund die zwingende
OK-Eingabe für die Installation des Dialers mit Hilfe eines Java-Applets
übernimmt. So kann sich der Dialer in Systeme einnisten, ohne dass der Nutzer
etwas davon bemerkt. Dazu werden Dateien unbemerkt auf den Rechner des Nutzers
geladen, damit diese im Falle der Dialer-Abfrage die Bestätigung vornehmen
können. Eine Interaktion des Nutzers ist dazu nicht notwendig.
Nach Recherchen von Dialerschutz.de stammt der betreffende Dialer von der Firma
Teleflate S.L., die in Palma de Mallorca ansässig sein soll. Der Dialer wurde
demnach bei der Regulierungsbehörde ordnungsgemäß registriert und berechnet pro
Einwahl eine Gebühr von 30,- Euro. Zu den derzeit bekannten Einwahlnummern
gehören die teleflate-Nummern 09009-0000492 und 09009-000484. Dezeit liegen
keine Angaben über das Ausmaß der Verbreitung des Dialers vor. Auch ist unklar,
auf wie vielen Webseiten der Dialer zum Einsatz kommt. Allerdings zeigt dieser
Dialer, wie leicht sich die Regeln für den Dialer-Einsatz umgehen lassen, so
dass PC-Besitzer nichts von dem Dialer-Einsatz mitbekommen.
(ip)
(Quelle: http://www.itnews.de/0409/33342.html)
nach oben
3 Branchen-News
3.1 SAP-Chef: Nur drei IT-Schwergewichte werden überleben
CNET/ZDNet sprach mit Henning Kagermann über seine kurze Romanze mit Microsoft,
die Sorgen, die sein Mitbewerber mit der Kartellaufsicht hat, und warum
Innovationen nur schwer von der Hand gehen, wenn ein Unternehmen 20.000 CIOs
bei Laune halten muss.
Henning Kagermann wurde im Mai 2003 CEO des drittgrößten Software-Unternehmens
der Welt, nachdem er und SAP-Mitbegründer Hasso Plattner sich diesen Titel fünf
Jahre lang teilten. Nur einen Monat nach Plattners Abschied suchten die größten
Konkurrenten von SAP sich gegen das Unternehmen zu verbünden. Zunächst
verständigten sich die Mitbewerber Peoplesoft und J.D. Edwards auf eine Fusion.
Wenige Tage später reagierte Oracle, der größte Konkurrent von SAP mit einem
Angebot zur Übernahme von Peoplesoft – ein Geschäft mit einem Umfang von 7,7
Milliarden Dollar, das inzwischen als wettbewerbsfeindlich von der Regierung
angefochten wurde. Das Kaufangebot an Peoplesoft versetzte die IT-Branche in
Aufruhr und brachte Oracle vor Gericht. Es spornte aber auch Microsoft dazu an,
mit SAP über eine Fusion zu sprechen – Verhandlungen die vergangenen Monat im
Zuge des Kartellverfahrens von Oracle bekannt wurden. Die Gespräche gediehen
nicht sehr weit, jedoch unterstreicht schon die bloße Tatsache, dass es sie
gab, wie sehr sich dieser Teil der Software-Branche im Umbruch befindet.
CNET/ZDNET: Viele waren überrascht, als sie erfuhren dass SAP Fusionsgespräche
mit Microsoft geführt hat. Wie ernsthaft waren diese Gespräche?
Kagermann: Man hat Kontakt zu uns aufgenommen und wir haben zugehört, da jedoch
kein konkretes Angebot vorlag, kann ich nicht sagen, ob es sich um ernsthafte
Gespräche handelte oder nicht. Ich glaube, davon kann man erst sprechen, sobald
ein Angebot vorliegt.
CNET/ZDNET: Woran scheiterte das Geschäft?
Kagermann: Wir untersuchten, welcher potentielle Vorteil sich (aus einer Fusion)
für die Kunden ergäbe. Es scheiterte in der Frühphase, als wir der Frage
nachgingen, ob wir beiden Kundengruppen einen spürbar höheren Wert versprechen
könnten.
(Quelle:
http://www.zdnet.de/itmanager/unternehmen/0,39023441,39125169,00.htm)
nach oben
3.2 Verdauungsprobleme im Enterprise-Bereich
ZDNet analysierte die Verfassung des Enterprise Resource Planning-Marktes: Bei
ERP-Lösungen sind Preisnachlässe von bis zu 70 Prozent drin, denn wenige große
Mitspieler jagen sich gegenseitig die Umsätze ab. Nachdem vor wenigen Wochen
die streng geheimen Übernahmeverhandlungen mit SAP veröffentlicht worden waren,
wurde Microsofts Motivation für diesen Deal schnell identifiziert: Der
Software-Gigant versuchte, über die im gehobenen Segment angesiedelte
Stammkundschaft des deutschen Unternehmens den seit langem erstrebten Einfluss
im Großunternehmens-Bereich zu gewinnen.
Was aber wäre dabei für SAP, den Führer am Business-Software-Markt mit einem
Umsatz von über acht Milliarden Dollar, drin gewesen? Das Unternehmen wollte
sich dazu nicht umfassend äußern. Aber eine der Antworten auf diese Frage
enthüllt einige vielsagende Fakten über die gesamte
Enterprise-Software-Branche. SAP, wie auch die Rivalen Oracle und Peoplesoft,
konnte sich lange Zeit über fette Gewinne und zweistelliges Wachstum freuen,
weil große Firmenkunden sich dort mit Finanz-, Human Resources- und
Manufacturing-Software versorgten – allesamt Funktionen, die unter die als
"Enterprise Resource Planning“ oder ERP bekannte Kategorie fallen. Die
Gespräche mit Microsoft im letzten Jahr sowie Oracles Bemühungen um Peoplesoft
weisen darauf hin, dass die ERP-Verkäufe langsam nachlassen und die führenden
Unternehmen für Enterprise-Software deshalb gezwungen sind, nach neuen Märkten
Ausschau zu halten oder Fusionen und Akquisitionen in Betracht zu ziehen, wenn
sie weiter wachsen wollen.
"Man muss sich darüber im Klaren sein, dass der ERP-Markt ein sehr kleiner Markt
ist“, so Jim Shepherd, Analyst bei AMR Research in Boston. "Die Realität sieht
so aus, dass es nun einmal nur 1000 Fortune-1000-Unternehmen gibt.“
Obgleich ein Großteil der Technologiebranche vor ähnlichen Herausforderungen
steht, war diese Veränderung für die Hersteller von Enterprise-Software doch
besonders hart. Drei Jahrzehnte lang wurden die Umsätze für Business-Software
hauptsächlich durch das Versprechen der "Killer-Anwendung“ in die Höhe
getrieben – einer Anwendung, die Kunden neue Einblicke in ihre Geschäfte
verschafft, auf effizienteste Art und Weise Profite erwirtschaftet und ihnen
dabei hilft, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Während der gesamten 90er
Jahre hat dies viele Millionen Dollar schwere Umsätze stimuliert.
(Quelle:
http://www.zdnet.de/itmanager/kommentare
/0,39023450,39125352,00.htm)
nach
oben
3.3 Deutsche Unternehmen scheuen Outsourcing ins Ausland
Deutsche Unternehmen zögern beim Outsourcing in ferne Länder. So plant nur jedes
zwölfte deutsche Unternehmen ein Offshore-Outsourcing. Jedes fünfte deutsche
Unternehmen hat dagegen schon Geschäftsbereiche ins europäische Ausland
verlagert. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Benchmarking-Studie
„Erfolgsmodelle im Outsourcing“ von Mummert Consulting und dem Spezialisten für
Umfrage- und Beschwerdemanagementsoftware Inworks.
Outsourcing in Niedriglohnländern lohnt sich für Unternehmen: Die Kosten lassen
sich damit um durchschnittlich 35 Prozent reduzieren. Die Gründe für die
Zurückhaltung: Drei Viertel der befragten Betriebe haben Angst, sich durch
Offshore-Outsourcing von ausländischen Dienstleistern abhängig zu machen. Das
sind rund zehn Prozent mehr als beim innerdeutschen Outsourcing. Mehr als 62
Prozent der Firmen scheuen sich, eigenes Know-how in ausländische Hände zu
geben. Wird ein deutscher Outsourcing-Anbieter beauftragt, teilen nur rund 49
Prozent diese Sorge. Die Kontrolle über die Geschäftsprozesse zu verlieren, ist
eine weitere Sorge, die 37,5 Prozent der Unternehmen von einem Outsourcing ins
Ausland abschreckt. Daneben befürchtet jedes achte Unternehmen einen Verlust
der Wettbewerbsvorteile durch die mit Offshoring verbundene Standardisierung
der Prozesse. Beschränkt sich Outsourcing auf Deutschland, hat lediglich jedes
achtzehnte Unternehmen diese Befürchtung.
Nur wenn sich Kosteneinsparungen von 30 Prozent realisieren lassen, lohnt sich
Outsourcing für die Unternehmen, so die Einschätzung von Mummert Consulting.
Mit Komplett-Outsourcing im Inland lassen sich die Kosten im Schnitt lediglich
um 17 Prozent reduzieren. Das entspricht aber häufig nicht den Erwartungen der
Unternehmen. Hingegen locken hohe Einsparpotenziale im Ausland: Wenn
beispielsweise die Informationstechnik nach Indien, Russland oder China
verlagert wird, lassen sich die Kosten durchschnittlich um rund 35 Prozent
reduzieren, so die Outsourcing-Studie von Mummert Consulting. In der Studie
„Erfolgsmodelle im Outsourcing“ von Mummert Consulting und dem Spezialisten für
Umfrage- und Beschwerdemanagementsoftware Inworks wurden 460 Fach- und
Führungskräfte von Dezember 2003 bis Februar 2004 befragt.
http://www.sapinfo.net/index.php4?ACTION=noframe&url=
http://www.sapinfo.net/public/de/news.php4/Category-28813c6138d029be8/page/0/open)
nach
oben
3.4 Intel verbessert Centrino-Chipsatz
Eineinhalb Jahre nach Einführung seiner Centrino-Technik für die bequeme Nutzung
der Funktechnik WLAN hat Intel die Möglichkeiten dieses Chipsatzes für
Notebooks erweitert. Centrino unterstützt nun neben den verbreiteten
WLAN-Standards 802.11b und 802.11g auch den Standard 802.11a. Dieser verspricht
mehr Tempo im Datenverkehr bis zu 54 Megabit pro Sekunde und nutzt ein
reserviertes Frequenzband – damit können sich die Funkwellen von Notebook,
Mikrowelle und anderen Geräten nicht mehr in die Quere kommen. Außerdem hat
Intel für Centrino eine neue Software für die vereinfachte Verbindung und mit
zusätzlichen Sicherheitsfunktionen entwickelt.
http://www.sapinfo.net/index.php4?ACTION=noframe
&url=http://www.sapinfo.net/public/de/news.php4/Category-28813c6138d029be8/page/0/open)
nach
oben
3.5 Gigabit-Adater zum Nachrüsten für Notebooks
Gigabit-Cardbus-Adapter von Netgear vorgestellt.
Netgear hat einen Gigabit-Cardbus-Adapter vorgestellt, mit dem man Notebooks
mit der schnellen Netzanschlussmöglichkeit versehen kann. Das Gerät verfügt
über einen Autosensing-Modus und kann so auch Übertragungsgeschwindigkeiten von
10 oder 100 MBit/s automatisch erkennen. Die GA511-Cardbus Adapter-Karte soll
bis zu zehnmal schneller als Fast-Ethernet und bis zu 100-mal schneller als
802.11b Wireless sein. Die PC-Karte soll ab Ende September 2004 zum Preis von
Euro 59,- erhältlich sein.
(Quelle: http://www.itnews.de/0409/33365.html)
nach oben
3.6 Website überprüft Echtheit von E-Mails
Eine neue, englischsprachige Internetseite ermöglicht es, E-Mails online
auf ihre Authentizität zu überprüfen. Unter dem Menüpunkt „E-Mail Dossier“
findet sich eine Funktion, mit deren Hilfe sich feststellen lässt, ob bei dem
in der E-Mail-Adresse genannten Absender-Server ein entsprechender
E-Mail-Account tatsächlich existiert. Ist dies nicht der Fall, d.h. stimmen
Server- und E-Mail-Adresse nicht überein, so ist die entsprechende Mail mit
hoher Wahrscheinlichkeit gefälscht. Die Online-Überprüfung nimmt nur wenige
Sekunden in Anspruch und steht kostenlos zur Verfügung.
(Quelle: http://www.ihk-newsletter.de/news.asp?ID=44484)
nach oben
4 Sonstiges
4.1 E-Passport der Amerikaner legt Daten auf den
Präsentierteller
Experten empfehlen Do-it-Yourself-Schutz.
Der elektronische Pass, den die USA aus Anti-Terror-Gründen als künftige
Identifikation favorisieren, funkt persönliche Daten querbeet. Weil eine
Verschlüsselung des persönlichen Datensatzes nicht in den Spezifikationen
vorgeschrieben ist, fehlt sie meistens auch, und so lassen sich die
Informationen auf dem Weg von der Chipkarte zum Lesegerät abfangen. Das haben
Tests des 'National Biometric Security Project' ergeben. Die Mitarbeiter waren
beauftragt, die Interoperabilität der verschiedenen angebotenen Geräte zu
testen. Dass es nicht nur an der Heterogenität mangelt sondern auch
Sicherheitslücken bestehen, hatte man wohl vorher nicht gerechnet. Der
zuständige Vertreter von Infineon vor Ort – das Unternehmen versorgt das
Konzept mit den entsprechenden Chips – spielte das Problem herunter. In der
US-Presse wird Jörg Borchert zitiert mit den Worten: "Die meisten neuen
Technologien haben am Anfang ihre Schwierigkeiten gehabt. Die Tests haben die
Probleme aufgezeigt und wir können jetzt die Details ausarbeiten." USB,
Ethernet und Firewire hätten auch erst reifen müssen.
Kritiker sehen da noch ordentliche Nachbearbeitung nötig, bevor der
elektronische Pass eingeführt werden kann. Es gehe eben nicht nur um die
Interoperabilität. Beim Funkvorgang zwischen dem Chip und dem Lesegerät ist es
laut US-Medienberichten möglich, auf eine Distanz von rund neun Metern Daten
abzufangen. Das liegt wohl hauptsächlich daran, dass der Standard des
zuständigen Gremiums ICAO (International Civil Aviation Organization) keine
Verschlüsselung der persönlichen Daten vorschreibt. Dort vertraut man darauf,
dass sich mit Hilfe der digitalen Signatur basierend auf dem PKI-Verfahren
(Public Key Infrastructure) der nötige Schutz herbeiführen lässt. Die
Befürchtungen der Gegner des E-Passports in der derzeitigen Form sind vor allem
folgende: das Ministerium für Heimatschutz, das den Pass wegen der Terrorgefahr
einführen will, habe selbst wenig Ahnung von den Technologien und überlässt das
Thema den Herstellern. Die wiederum können nicht absolut sicherstellen, dass
sich niemand der Daten bemächtigen kann. Die Versprechen der Regierung könnten
so nie eingehalten werden. Und zum Thema Terror fällt den Zweiflern auch
einiges ein. Wenn sich wirklich die Informationen so leicht stehlen lassen,
dann ist es eben für Terroristen ein leichtes, zum Beispiel amerikanische
Staatsbürger zu selektieren und gezielt anzugehen.
Die ICAO spielt auch in Deutschland eine wichtige, wenn auch nur mittelbare
Rolle. An deren Spezifikationen nämlich orientiert sich unter anderem die
Bundesdruckerei, die auf der diesjährigen CeBIT einen
biometrischen Reisepass vorgestellt hat. Der Pass entspreche den "den
strengen Richtlinien der ICAO", hatte der Firmenchef Ulrich Hamann seinerzeit
erwähnt. Und Bundesinnenminister Otto Schily, der sich seit jeher für den
digitalen Personalausweis stark gemacht hat, um unter anderem auch die
Terrorgefahr besser einschätzen und möglicherweise eindämmen zu können, hatte
die Neuerung begrüßt und freudig verkündet, dass die nächste Generation der
elektronischen Ausweise auf der Lösung der Bundesdruckerei basieren solle.
Die Sicherheitsdiskussion, die nicht zuletzt durch die jetzt veröffentlichten
Tests immer wieder empor kocht, passt in das derzeitige Stimmungsbild. Man will
sich nicht so recht einlassen auf diese neue Technik, die persönliche Daten in
welcher Form auch immer kreuz und quer funkt. Und offenbar liegen die Kritiker
nicht so falsch, die vor allem in der RFID-Technologie einen mächtigen
Reibungspunkt gefunden haben. Gegen die Funktechnik, die Informationen von
einem Chip mit Hilfe eines Lesegeräts kontaktlos ausliest, hat es schon Demonstrationen gegeben und die Metro Group musste sich
sogar mit dem deutschen Big-Brother-Award 'ehren' lassen, der an Unternehmen
oder Institutionen vergeben werden, welche es mit dem Datenschutz nicht so
genau nehmen. Schließlich ärgert man sich diesseits wie jenseits des Atlantiks
über die geplante Datenbank, die all die gesammelten Informationen horten und
bei Bedarf vorhalten soll. Einmal abgesehen von einem elektronischen
logistischen Aufwand, ein monumentales Backend zu formen, bleibt es bei der
Angst vor fremden, böswilligen Zugriffen. Ein solches Sammelsurium ist das
ideale Auffangbecken für Daten, die von Hacker gestohlen und missbraucht werden
könnten. Die ICAO plant dennoch, bis 2015 einen solchen Pool mit Daten von rund
einer Milliarde Menschen aufzufüllen.
Der neuerliche, zu ungunsten des E-Passports ausgefallene Test könne jedenfalls,
so das Fazit der Skeptiker, beim Einzelnen nur eine Konsequenz haben: Die
Sicherheit der eigenen Daten liegt bei jedem selbst. Wie das bei E-Passports im
derzeitigen Stand der Technik geht? Man nehme ein wenig Alufolie und bedecke
damit den Chip oder trage die Karte in einem kleinen Metallumschlag mit sich
herum. So sei ein Auslesen oder Abfangen nicht mehr möglich. Übrigens: Der
eingangs angesprochene Interoperabilitätstest ergab, dass auch viele Geräte
entweder den Chip gar nicht erkannten oder ihn nicht lesen konnten. Das war bei
diesem ersten Test zu erwarten. Das andere, wie gesagt, eher nicht.
(Quelle: http://www.silicon.de/cpo/ts-itsecurity/detail.php?nr=16241)
nach oben
4.2 Microsoft-Sicherheitschef browst mit dem Firefox
Das Konkurrenzprodukt scheint sicherer.
Offenbar verwendet Stephen Toulouse, Sicherheitschef bei Microsoft, den
Firefox-Browser der Entwicklergemeinschaft Mozilla.org und nicht das hauseigene
Produkt. Schließlich ist der Internet Explorer nicht zuletzt wegen seiner
großen Verbreitung – er ist auf rund 95 Prozent aller Rechner installiert –
immer wieder in den Schlagzeilen wegen der Sicherheitsprobleme und Lecks, die
Angriffe erlauben. Toulouse erklärte in einem Interview mit dem
Lifestyle-Magazin Wired, dass er ein Sicherheitsupdate für den Browser der
Konkurrenz installieren musste: "Sicherheit ist wirklich ein industrieweites
Problem. Gerade heute Morgen musste ich ein Update für den Firefox
installieren, um einen Fehler zu beheben, der es einem Angreifer erlaubt hätte,
ein Programm auf meinem System zu starten." Ob Toulouse aus Sicherheitsbedenken
auf das Produkt der Konkurrenz zurückgegriffen hat oder ob er den Browser nur
zu Testzwecken installiert hat, ließ der Microsoft-Manager indes offen. Doch
arbeite sein Unternehmen nach wie vor sehr intensiv daran, die weitverbreitete
Software aus Redmond sicherer zu machen und notfalls auch Funktionen zu opfern,
auch wenn das für den Anwender weniger Bequemlichkeiten bedeute.
(Quelle: http://www.silicon.de/cpo/news-itsecurity/detail.php?nr=16239)
nach oben
4.3 Datenspionage mit "Phishing-Mails"
Derzeit sind verstärkt "Phishing-Mails" im Umlauf. Mit diesen E-Mails locken
Betrüger auf gefälschte Internetseiten und fordern sie auf, Angaben über
Passwörter und Zugangsinformationen zu ihrem Online-Banking zu machen. Mit den
so gewonnenen Daten versuchen die Betrüger auf die Konten der Betroffenen
zuzugreifen. Bitte beachten Sie dazu: Machen Sie niemals - weder telefonisch
noch per E-Mail - Angaben über Ihre geheimen Zugangsdaten zum Online- oder
Telefonbanking (PIN, TAN oder Kontonummer). Kreditinstitute fordern solche
Daten nicht von Ihnen ein, schon gar nicht per Telefon oder E-Mail. Ignorieren
Sie daher E-Mails, in denen Sie zur Preisgabe vertraulicher Daten aufgefordert
werden - auch wenn Ihnen der angezeigte Absender bekannt erscheint. Sollten Sie
versehentlich eine zweifelhafte Internetseite besucht und Ihre Daten
preisgegeben haben, setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Bank in Verbindung,
sperren Sie ggf. Ihre PIN und die TAN-Nummern. Informieren Sie Ihre Bank auch
darüber, wenn Sie eine solche E-Mail erhalten haben.
(Quelle: http://www.bsi.bund.de/av/phishing/phishing.htm)
nach oben
5 Betriebswirtschaftliche IT-Anwendungen
5.1 Übersicht
Über den nützlichen Link www.softguide.de erhalten
Sie eine aktuelle Marktübersicht für Standardsoftware, Betriebliche Software
und Branchenlösungen.
Allerdings haben wir für Sie eine
tabellarische Zusammenstellung einiger betriebswirtschaftlicher IT-Systeme
erstellt, die wie folgt kategorisiert sind:
-
Buchhaltungs Systeme
-
Operative Systeme
nach oben
5.2 Jetzt Neu! Sage KHK Classic Line 3.3
Betriebswirtschaftliche Aufgaben werden zunehmend komplexer. Wachsender
Wettbewerbsdruck und steigende Kundenorientierung erfordern eine optimale
betriebswirtschaftliche Software – eine Software wie die Classic Line, die Sie
kompetent bei allen betriebswirtschaftlichen Aufgaben in Ihrem Unternehmen
unterstützt und Sie noch erfolgreicher macht.
Ihre Vorteile im Überblick:
Volle Investitionskontrolle
Die Classic Line besteht aus einem umfangreichen Spektrum an Modulen. Sie
entscheiden dabei selbst, welche Module Sie für Ihre Firma benötigen und wie
viele Arbeitsplätze integriert werden. Durch unser transparentes,
modulspezifisches Preissystem wissen Sie stets, mit welchen Kosten zu rechnen
ist. Dank eines darüber hinaus exzellenten Preis-Leistungs-Verhältnisses wird
die Classic Line zu einer attraktiven Investition.
Modulare Software für Ihre speziellen Anforderungen
Sie kennen Ihren Betrieb und damit Ihre Anforderungen an eine
betriebswirtschaftliche Software am besten. Die Classic Line liefert für alles
eine passende Lösung. Neben den umfangreichen Standardmodulen von
Auftragsbearbeitung bis Zahlungsverkehr stehen Ihnen außerdem zahlreiche
Sage Branchen- und Speziallösungen zur Verfügung, die auf Ihre
Bedürfnisse zugeschnitten werden können.
Wenn Ihr Unternehmen wächst, dann wächst die Classic Line mit
Die Classic Line erhalten Sie in zwei Varianten: Die Line 50 ist die optimale
Lösung für kleine Unternehmen, wohingegen sich die Line 100 an mittlere
Unternehmen wendet. Die Skalierbarkeit der Classic Line erlaubt es Ihnen,
jederzeit flexibel Anpassungen vorzunehmen – Sie können neue Module hinzufügen
oder Ihre Installation um zusätzliche Arbeitsplätze erweitern. Genau so, wie
Sie es benötigen.
Einfache und schnelle Integration in Ihre Geschäftsprozesse
Mit der Classic Line entscheiden Sie sich für eine Software, die Ihre
Geschäftsprozesse umfassend abbildet. Mehr als 350 qualifizierte Classic
Line-Vertriebspartner bereiten mit Ihnen die Software-Einführung vor und
stellen eine schnelle, problemlose Umsetzung in Ihrem Unternehmen sicher –
jederzeit und direkt bei Ihnen vor Ort.
Mehr Effizienz für Ihr Geschäft durch einfache Einarbeitung und einheitliche
Datenbasis
Vor allem die schnelle Datenverarbeitung zeichnet die Classic Line gegenüber
anderen Produkten aus. Dies liegt zum einen daran, dass alle
Unternehmensbereiche, in denen Sie die Classic Line einsetzen, mit einer
einheitlichen Datenbasis arbeiten. Zum anderen ist die Datenhaltung speziell
für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen optimiert. Das ermöglicht
kurze Zugriffszeiten, reduziert den Aufwand für die Administration und hält die
Kosten in Grenzen. Auf der Programmoberfläche finden sich Ihre Mitarbeiter
schnell zurecht. Die Steuerung des Programms über Tastatur oder Maus macht die
Handhabung für jeden Nutzer zum Kinderspiel.
Zukunftssicherheit
Die Classic Line wird nun schon seit 1983 von über 30.000 Unternehmen in
Deutschland erfolgreich eingesetzt. Sie wird kontinuierlich funktional
weiterentwickelt und natürlich stets allen gesetzlichen Änderungen angepasst.
Dies macht die Classic Line zu einer sicheren Investition. Nicht nur heute,
sondern für viele Jahre.
(Quelle: http://www.sagekhk.de/public/produkte/classic_line/default.asp)
nach oben
5.3 ERP wie die Großen. Zum kleinen Preis.
Microsoft Navision für kleine Unternehmen ist da!
Die kaufmännische Komplettlösung für kostenbewusste Kleinunternehmen!
"Microsoft Navision für kleine Unternehmen" ist eine kaufmännische
Komplettlösung, die exakt auf die Bedürfnisse kleinerer mittelständischer
Betriebe abgestimmt ist. Umfassende Funktionalitäten decken die täglichen
Geschäftsanforderungen Ihres Unternehmens bestens ab - von Warenwirtschaft über
Einkauf, Lagerhaltung und Berichtswesen bis hin zu Verkauf und Abrechnung. Die
Software macht Ihre Geschäftsprozesse transparent, so dass Sie zu jeder Zeit
über den aktuellen Stand der Dinge informiert sind. Sie können fundierte
Entscheidungen treffen, neue Geschäftsfelder erschließen und schnell auf
wechselnde Marktbedingungen reagieren. Das Resultat sind steigende
Produktivität, mehr Kunden und weniger Kosten. Jetzt wird die professionelle,
zuverlässige ERP-Lösung auch für kleine Unternehmen lukrativ. Denn Sie
entrichten nur einen Festpreis pro Anwender bzw. Arbeitsplatz. Und das zu einem
überschaubaren Preis: "Navision für kleine Unternehmen" jetzt zum attraktiven
Preis von 1.950 Euro (unverbindliche Preisempfehlung exkl. MwSt. pro
PC-Arbeitsplatz) erwerben.
Die umfassende Funktionalität - passgenau für kleine Unternehmen!
Profitieren Sie von den umfangreichen Funktionalitäten, die die täglichen
Anforderungen Ihres Unternehmens abdeckt - denn für den Einsatz bei kleinen
Unternehmen wurde "Microsoft Navision für kleine Unternehmen" ausgerichtet.
Zusätzlich lässt sich die Lösung genau auf die IT-Infrastruktur und die
branchen-orientierten Geschäftsprozesse Ihres Unternehmens anpassen. Das heißt,
"Microsoft Navision für kleine Unternehmen" ist durch die zusätzlichen
Branchenlösungen unserer Microsoft Business Solutions Partner für die
Anforderungen Ihrer Branche erweiterbar.
Investitionsschutz und Wachstum im Blick
"Microsoft Navision für kleine Unternehmen" lässt sich um beliebig viele
Anwender erweiteren. Damit bleibt Ihre Investition auch in Zukunft geschützt,
denn so kann die Lösung flexibel mit Ihrem Unternehmen mitwachsen. Und Module,
die nicht in "Microsoft Navision für kleine Unternehmen" enthalten sind, können
Sie auf Wunsch jederzeit auf Basis der herkömmlichen Microsoft
Navision-Produkte erwerben. Auf diese Weise - und dank der beliebigen Userzahl
- wächst "Microsoft Navision für kleine Unternehmen" flexibel mit Ihrem
Unternehmen mit und unterstützt somit Umsatz- und Wachstumschancen von
Kleinunternehmen. Ausserdem haben Sie mit Microsoft einen starken Partner an
Ihrer Seite, der in der Lage ist, Ihnen eine kontinuierliche Weiterentwicklung
der Software bis mindestens ins Jahr 2012 zuzusichern.
http://www.microsoft.com/germany/businessso
lutions/preiskampagne/default.mspx
nach
oben
5.4 SSA Global gibt Verfügbarkeit von SSA Financial Management
bekannt
SSA Global TM, weltweit tätiger Anbieter von erweiterter Unternehmenssoftware
und Dienstleistungen, gab heute die Verfügbarkeit der Lösung SSA Financial
Management, Version 2.0 (SSA FM) bekannt. Mit der neuen Lösung etabliert das
Unternehmen den künftigen Standardpfad zum Upgrade der bei Kunden installierten
Kern- und Finanzanwendungen um erweiterte Funktionen des Finanzmanagements. SSA
FM wird vollständig mit den ERP-Kernlösungen von SSA Global integriert. SSA FM
2.0 ist eine leistungsfähige und moderne Lösung für international agierende
Unternehmen, die einfach skalierbar ist und damit auch die Anforderungen
mittelständischer Unternehmen erfüllt. Der modulare Aufbau und die Orientierung
auf offene Systeme erlauben es den Kunden, die für sie kritischen
Funktionalitäten auszuwählen. SSA FM 2.0 ist eine Komplettlösung, die
entscheidende Kernfunktionen wie Hauptbuchhaltung, Kreditoren- und
Debitorenmanagement, Anlagevermögen, Einkauf, Bestandsüberwachung,
Auftragsabrechnung etc. unterstützt.
"SSA FM 2.0 beinhaltet sowohl Basis- als auch Erweiterungsfunktionen, die der
Entwicklung des Finanzmanagements gerecht werden, und es bildet so eine
tragfähige Plattform für die nächsten fünf bis sieben Jahre. Die Lösung erhöht
die Reichweite des Finanzmanagements und unterstützt damit die meisten der für
CFOs relevanten Themen", so John Van Decker, Vice President für Enterprise
Applications Strategies der META Group. "Diese Themen umfassen eine
Verbesserung der finanziellen Wertschöpfungskette und die Übernahme von Best
Practices, zu denen u.a. der rollenbasierte Zugriff auf Informationen oder das
Ausrichten der Technologie an gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen
gehören." SSA FM 2.0 unterstützt Kunden dabei, die Reichweite des
Finanzmanagements mit integrierten Erweiterungslösungen zu erhöhen. Diese
beinhalten:
-
SSA Workflow für das Management und Monitoring von Geschäftsprozessen zur
Steuerung des Unternehmens in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Anforderungen,
-
SSA Portal für den rollenbasierten individuellen Zugriff von einem einzigen
Punkt aus,
-
SSA Corporate Performance Management (CPM) für die unternehmensweite
Transparenz der finanziellen und operativen Performance, inkl. Forecasting,
Business Intelligence, Reporting und Analysen,
-
SSA Supplier Collaboration zur Vernetzung von Herstellern mit ihren
Hauptzulieferern über das Internet, um Beschaffungskosten zu senken und Erträge
und Profitabilität zu erhöhen.
http://srv-nld-msls0.baan.com/home/press/press/modulepress/FM
nach oben
5.5 VARIAL: Jährliche
DEÜV-Qualitätskontrolle mit Erfolg bestanden - Varial Personalwirtschaft wird
erneut mit GKV-Zertifikat ausgezeichnet.
Im Mai 2004 wurde die Software der Varial AG im Rahmen der laufenden
Qualitätssicherung einer wiederholten Systemuntersuchung durch die ITSG
(Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) im
Auftrag der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) unterzogen. Die Varial
Personalwirtschaft hat die Systemuntersuchung erfolgreich bestanden und erhielt
erneut das begehrte GKV-Zertifikat. Bereits seit über zehn Jahren in Folge
erhält die Varial Personalwirtschaft diese Auszeichnung und ist stolz, als
einer von wenigen Anbietern eine lückenlose Empfehlung zu erhalten. Das
aktuelle Systemzertifikat der ITSG hat bis Juni 2005 Gültigkeit. Neben
grundsätzlichen Kriterien werden während der Prüfung auch aktuelle gesetzliche
Anforderungen, welche durch die Softwareanbieter umgesetzt werden müssen,
begutachtet. Gegenstand der Untersuchung sind dabei auch Ergänzungen aus den
jüngsten Varial-Releases gewesen. Das GKV-Zertifikat bescheinigt Anwendern,
dass die Software alle Anforderungen seitens der GKV erfüllt. Die mit dem
„GKV-Zertifikat“ (besonders qualifizierter Abschluss) ausgezeichneten
Softwareprogramme erhalten nach erfolgreicher Prüfung (welche in jährlichem
Turnus durchgeführt wird) den Status GKV-Zertifikat „systemuntersucht“.
(Quelle: http://www.varial.de/varial-new/mv_92.php?nid=60)
nach oben
5.6 DCW: Neue Pflege-Verträge ab 2005 -
Unbefristete Pflege für DCW-Software
Steeb Anwendungssysteme GmbH bietet den Anwendern von DCW-Software neue
Pflegeverträge mit einem zeitlich grundsätzlich unbefristeten Kundenservice an.
Verbunden mit dem Angebot ist eine Reduzierung der aktuellen Pflegegebühren auf
80%. Die Pflege umfasst zur Zeit alle DCW-Module und zahlreiche
Landesversionen. Auch der Nachkauf von DCW-Software ist weiterhin möglich.
DCW-Produkte sind bei über 400 mittelständischen Unternehmen installiert. Ab
01.01.2005 bietet Steeb Anwendern von DCW-Software einen grundsätzlich
unbefristeten Service für DCW-Software zu einem im Vergleich zur aktuellen
Pflegevergütung reduzierten Pflegesatz an. Die gegenwärtigen Pflegeleistungen
umfassen wie gewohnt die Störungshilfe und Fehlerkorrekturen sowie die
Fortentwicklung der DCW-Software einschließlich kleinerer
Funktionserweiterungen. Das bewährte Beraterteam des Geschäftsbereiches DCW
soll die Anwender von DCW-Software auch zukünftig bei Projekten unterstützen.
Steeb Anwendungssysteme synchronisiert damit die Pflegestrategie der von ihr
betreuten Produktlinien SC/400, DCW und SAP entsprechend dem Leitmotto „Ein
Steeb-Kunde ist nie ohne Wartung“.
(Quelle: http://www.steeb.de/infocenter/presse/news/211/)
nach oben
|